Baumschutzsatzung erneut vom Tisch

Symbolbild Baumschutzsatzung

Alte Eiche in Frechen Bachem, Foto: Susanne Neumann

 

Alle Städte im Rhein-Erft-Kreis haben eine Baumschutzsatzung, seit 2016 übrigens auch Wesseling wieder. Alle außer Frechen: Im Jahr 2006 setzte der damalige Stadtrat mit der Mehrheit von CDU und FDP die bestehende Satzung zum Schutz von Bäumen in Frechen per Beschluss außer Kraft. „Mit ‚hohem bürokratischen Aufwand‘ und einer ‚Bevormundung der Bürger‘ hatten vor allem Liberale gegen die Satzung gewettert und sie schließlich zu Fall gebracht“, fasste Norbert Kurth die Geschichte damals im Kölner Stadt-Anzeiger zusammen. Seitdem hat es mehrere Versuche gegeben, wieder eine Baumschutzsatzung in Frechen einzuführen, nämlich in den Jahren 2008 und 2012 auf Bürgerantrag, bzw. Initiative der Lokalen Agenda Frechen und zuletzt auf Antrag der SPD vom September 2016. Vergebens. Am vergangenen Donnerstag warf der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt (BVU) einen neuen Satzungsentwurf über den Haufen, den die Verwaltung vorgelegt hatte.

„Größere Baumbestände auf privatem Grund (…) sind in Frechen kaum vorhanden“

In ihrer Beschlussvorlage zur Ausschusssitzung hatte die Stadtverwaltung „aus fachlicher Sicht“ empfohlen, „auf die Einführung einer Baumschutzsatzung zu verzichten und den Baumschutz auf privaten Flächen (…) über Bebauungspläne, Landschaftspläne und Aufklärungsarbeit zu betreiben (…)“ – „wie in vielen anderen Kommunen auch“ heißt es (? s.o. ! Notiz. d. Autorin). Die Argumente der Stadtverwaltung auf den Punkt: Es gebe kaum schützenswerten und das Stadtbild prägenden Baumbestand in Frechen. Und Kosten und Verwaltungsaufwand für eine Baumschutzsatzung stünden in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen.

15 Jahre alte Zahlen

Um das zu beweisen, legt sie – wie schon vor sechs Jahren – Zahlen aus einer Untersuchung aus dem Jahr 2002 über den Sinn von Baumschutzsatzungen in deutschen Städten vor. 50 Prozent aller damals an der Befragung teilnehmenden Städte hätten der zufolge gar keine Baumschutzsatzung, argumentiert die Stadtverwaltung 15 Jahre später. Nur bei der Hälfte aller Städte mit Baumschutzsatzung hätte sich der Baumbestand erhöht oder sei gleich geblieben. Und schließlich würden in Städten mit Baumschutzsatzung 80 Prozent der beantragten Baumfällungen gestattet. Allein Letzteres belegt die Stadtverwaltung mit aktuellen Zahlen – aus Hürth. Sie stammen aus dem Bericht einer Mitarbeiterin des Stadtwerke Hürth im BVU-Ausschuss der Stadt Frechen im vergangenen Februar.

Eine Baumschutzsatzung, die kein Privateigentum schützt, ist keine Baumschutzsatzung

Nun ist der Sinn einer Baumschutzsatzung ja insbesondere, den Umgang mit dem privaten Baumbestand in einer Kommune zu regeln. Doch vor allem auf Betreiben der CDU hatte eine Mehrheit im Rat schon vor sechs Jahren eine in Umweltausschuss und Rat lange diskutierte Baumschutzsatzung explizit abgelehnt, die auch für Bäume auf privaten Grundstücken gilt.

Ohne sie durften die Eigentümer in Frechen ihre Bäume fällen, wie es ihnen passte – außer der Bebauungsplan und/oder natur- und landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen verboten es ihnen.

Koalitionsvertrag gegen eine Baumschutzsatzung

Dem Willen der aktuellen Koalition im Stadtrat nach soll das auch so bleiben. „Die Koalitionsparteien (…) werden die Einführung einer der Baumschutzsatzung vergleichbaren Regelung beschließen, von der privat genutzte Grundstücke ausgenommen sind“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ratsfraktionen von CDU, FDP und Grünen (!) über die Zusammenarbeit im Rat der Stadt Frechen in der Ratsperiode 2014 bis 2020. „… eine grüne Partei, die endlich mitregieren will, die schluckt wohl jede Kröte“, kommentierte der Frechener Blogger „antoine favier“ diese Koalitionsvereinbarung im März 2015.

Beachtenswert übrigens, dass der Grüne Ernst-Hartmut Roese den Koalitionsvertrag am Donnerstag bei der Abstimmung nicht beachtete: Er stimmte mit SPD und den Linken für den Baumschutzsatzungsentwurf der Verwaltung, der Bäume auf privaten Grundstücken einschloss.

Erstmal kein neuer Arbeitskreis

Der Ausschussvorsitzende Armin Schipper, ebenfalls Grüner, stimmte mit CDU, FDP und Perspektive dagegen. Um im Anschluss über den Antrag seines Fraktionskollegen über die Einrichtung eines Arbeitskreises abstimmen zu lassen und selbst dafür zu stimmen. Der Vertreter der Perspektive für Frechen, Axel Römmler, plädierte zwar für eine Baumschutzsatzung – schon als politisches Statement, sah aber ebenfalls noch Beratungsbedarf und stimmte statt für den Satzungsentwurf für den Arbeitskreis.

Nun hatte aber schon während der Beratungen Kämmerer Partick Lehmann darauf hingewiesen, dass der Antrag zur Abstimmung über die Satzung der Weitergehende sei und die Abstimmung über den Arbeitskreis daher gar nicht mehr rechtens – was die SPD übrigens dazu veranlasste, an der Abstimmung über den Antrag von Ernst-Hartmut Roese erst gar nicht teilzunehmen.

Die Pressestelle der Stadt Frechen war zur Klärung dieser Frage bislang nicht erreichbar. Aber wie es aussieht, wird es trotz BVU-Beschluss wohl erstmal keinen offiziellen Arbeitskreis geben, der sich mit einer neuen Baumschutzsatzung für Frechen befasst. Genauso wenig wie eine Baumschutzsatzung, die, mal egal, was drinstünde, zumindest eine Wertschätzung von Bäumen in Frechen signalisiert hätte, wie auch der sachkundige Bürger Prof. Dr. Horst Bannwarth im Ausschuss angemerkt hatte. Auch ein politisches Statement.

 

Frechens Konservative wollen keinen Baumschutz auf Privatgrund

Mehr oder weniger das Gleiche steht im ersten Paragraphen aller Baumschutzsatzungen, die sich Kommunen in NRW auf der Grundlage des Landschaftsschutzgesetzes und der Gemeindeordnung NRW geben dürfen, aber nicht müssen. Demnach wird der Baumbestand geschützt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherstellen, das Ortsbild zu gestalten, das Stadtklima zu erhalten und zu verbessern und den Artenreichtum zu fördern.

„Nicht unter diese Satzung fallen (…) Bäume auf privaten Grundstücken, wenn sie nicht im Bebauungsplan festgesetzt sind“, lautete § 3, Absatz 3 Buchstabe d) im Entwurf der Baumschutzsatzung für Frechen, die die Stadtverwaltung dem Rat im Dezember 2012 nach über einem Jahr Diskussionen und Beratungen zum Beschluss vorgelegt hatte. Doch nur die CDU und der Bürgermeister stimmten damals für eine Satzung, die diesen Passus enthielt. Für eine Fassung ohne § 3, Absatz 3 Buchstabe d) fand sich in der gleichen Sitzung aber auch keine Mehrheit, sodass der satzungsmäßige Baumschutz schon damals vom Tisch war.

Eine vergleichbare Formulierung, die Bäume auf Privatgrund ausschließt, hat die Autorin übrigens in keiner anderen Baumschutzsatzung der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis gefunden. Ausgeschlossen werden dagegen immer land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, für die eigene Gesetze gelten.

Geschützt sind in der Regel Hecken und Gehölze ab einer bestimmten Höhe/Größe und Bäume von 80 oder von 100 Zentimetern Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden, ausgenommen explizit bestimmter Arten wie Birken oder Pappeln, Obstbäume oder bestimmte Nadelhölzer.

1 Kommentar

  • „Der Schutz unserer Umwelt vor Geldgier, Dummheit und Ignoranz ist mein erklärtes Ziel in der Politik!“

    „MIT BÄUMEN KANN MAN WIE MIT BRÜDERN REDEN!“ – Erich Kästner –

    Diese beiden Motti hat der Umweltausschuss-Vorsitzende Armin Schipper auf der Homepage von Bündnis 90 / Die Grünen in Frechen unter seine Vita gesetzt. Er sollte sie schleunigst löschen, denn er hat sein Ziel und den Gedanken von Erich Kästner durch sein Abstimmungsverhalten auf beschämende Weise verraten.

    Dem anderen Ratsvertreter der Grünen, Hartmut Roese, danke ich für seine politische Aufrichtigkeit. Dennoch halte ich als Umweltjournalist die Frechener Grünen derzeit für unwählbar. Sie sind in der aktuellen personellen Konstellation – von Ausnahmen (s.o) abgesehen – machtversessen bis zur Prinzipienlosigkeit. Wozu sonst diese unselige Rathaus-Koalition, die sie, wie der Umweltausschuss-Vorsitzende Schipper zu glauben scheint, zur absoluten Unglaubwürdigkeit zwingt? – Es bestünde aufgrund des Baumbestandes in Frechen keine Notwendigkeit für eine Baumschutzsatzung, impliziert die Verwaltung. Und die vermeintliche Ökopartei verhilft diesem nachweislichen Unfug zur Mehrheit…

    Vielleicht erschreckt sie ja mit Blick auf dieses von ihr angerichtete Abstimmungsdesaster und das Bild, das sie damit für ihre Wählerschaft und darüber hinaus abgibt, gesteht ihren schweren Fehler ein und setzt alles daran, diesen schnellstmöglich zu korrigieren. Es würde mich allerdings sehr wundern, wenn sie diesen Mut aufbrächte. Viel wahrscheinlicher ist, dass Erich Kästner auch mit diesem Spruch recht behält:

    „Die Dummheiten wechseln, und die Dummheit bleibt.“

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