RWE plant einziges Brikettlager in Frechen – Rodungen im Landschaftsschutzgebiet

Brikettfabrik Wachtberg mit geplanten Lagerflächen

RWE plant das Gelände der Braunkohleveredelungsfabrik in Frechen als Zentrallager für ganz Deutschland auszubauen. Schaubild: RWE

RWE Power plant den Standort der Fabrik Frechen, früher „Brikettfabrik Wachtberg“ genannt, als Zentrallager auszubauen und dafür alle anderen Lager von Braunkohlebriketts in Deutschland zu schließen. Die Braunkohle-Veredelungsfabrik in Frechen ist die einzige RWE-Fabrik, die Braunkohlebriketts produziert, und eine von deutschlandweit nur zwei Braunkohlebrikett-Fabriken überhaupt. Die zweite Fabrik gehört zum Energieunternehmen LEAG und steht in der Lausitz. In Frechen werden Briketts für die Industrie und den Privatverbrauch produziert. Sie werden entweder am Produktionsort gelagert oder in Zwischenlagern, zum Beispiel in Brandenburg oder Mannheim. Die Bedeutung dieser Außenlager habe jedoch abgenommen, erklärt RWE-Pressesprecher Guido Steffen. Das klassische Hausbrand-Geschäft mit Briketts sei stark zurückgegangen, etwas abgefedert werde die sinkende Nachfrage durch die nach Briketts für die modernen Kamine und Heizöfen fürs Wohnzimmer. Immer mehr Briketts für den Privatgebrauch gingen heute an die großen Baumärkte, die selber große Lager betrieben. Es sei aus logistischer Sicht nicht sinnvoll, die Briketts von einem Zwischenlager ins andere zu verfrachten, begründet Guido Steffen die Pläne zur Einrichtung eines einzigen Zentrallagers in Frechen.

Dass es dadurch zukünftig zu einem erhöhten LKW-Verkehr auf den Zufahrtswegen komme, schließt er aus. Der LKW-Verkehr sei schließlich mengenabhängig, und der Ausbau des Zentrallagers bedeute nicht, dass die Brikettproduktion erhöht werde.

Nördliches Betriebsgelände mit geplanten Lagerflächen für Briketts, Schaubild: RWE

Nördlich des Betriebsweges soll für die neuen Lagerflächen ein 18 Meter breiter Streifen in den geschützten und öffentlich zugänglichen Wald hinein gerodet werden.
Schaubild: RWE

 

Stapelplätze unter freiem Himmel

Den Ausbauplänen zufolge sollen im Norden des Betriebsgeländes knapp 17 000 Quadratmeter Waldbestände gerodet werden – für Lagerflächen in Form von Stapelplätzen unter freiem Himmel und für einen Ausbau eines bereits bestehenden Betriebsweges. Im Süden des Werksgeländes soll ebenfalls zusätzliche Lagerfläche geschaffen werden. Die südliche Fläche ist Teil des Werksgeländes und kein Landschaftsschutzgebiet, die betroffenen Flächen auf der anderen Seite des Betriebsgeländes hingegen schon. Dort soll ein Gehölzstreifen fallen, der laut Landschaftsplan geschützt ist. Der waldartige Bestand aus typischen Rekultivierungsarten wie Robinien, Pappeln und Roteichen ist nicht öffentlich zugänglich. Nach Norden wird er durch einem Betriebsweg und einen anschließenden Zaun von der zusammenhängenden Waldfläche Richtung Dürener Straße (L 277) getrennt.

Jenseits des Zauns sollen noch 18 Meter in den Wald hinein Bäume gefällt werden. Da es sich bei diesen beiden zu rodenden Flächen um Landschaftsschutzgebiete handelt, in denen weder Bäume und Büsche gefällt, noch der Boden befestigt oder versiegelt werden darf, hat RWE Power beim zuständigen Rhein-Erft-Kreis eine „Befreiung“ der Fläche vom Naturschutz beantragt – entsprechend des § 67 Abs. 1 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

Wohlrichende Veilchen

Das „Wohlriechende Veilchen“ verbreitet sich im rekultivierten Wald rund um die Braunkohle-Veredelungsfabrik in Frechen.
Bild: Susanne Neumann

 

„Nicht sehr hochwertig“

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist gegen die Befreiung nichts einzuwenden. Wie in der Beschlussvorlage für den Naturschutzbeirat nachzulesen ist, der am 14. März tagte, hält die Untere Landschaftsbehörde (ULB) als Untere Naturschutzbehörde (UNB) die betroffenen Waldbestände für „zwei nicht sehr hochwertige Gehölzstreifen“, die zu roden und befestigen mit Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sei. Mehr noch: „Durch die Errichtung des beantragten Zentrallagers unmittelbar am Produktionsort sollen Transportwege zu den weit verteilt liegenden Zwischenlagern (auch zugunsten des Klimaschutzes) reduziert werden, was auch im öffentlichen Interesse liegt.“ Immerhin muss es für die gerodeten Flächen einen Ausgleich geben: Für eine Wiederaufforstung stehe im Stadtbereich Kerpen südlich der Röttgenhalde eine 3,1 Hektar große Fläche zur Verfügung, heißt es in der Beschlussvorlage.

Echter Seidelbast

Im März blüht der Echte Seidelbast zwischen den Bäumen an der Brikettfabrik.
Bild: Susanne Neumann

 

Der Seidelbast-Wald

„Das ist also ein Stückchen Wald, der für die Frechener verloren ginge“, bewertet Horst Bannwarth die Lage der vorgeschlagenen Wiederaufforstungsfläche. Der Biologie-Professor im Ruhestand kennt den Wald rund um die Braunkohleveredelungsfabrik gut, mit seinen Studenten habe er dorthin häufig Exkursionen gemacht, erzählt er. Aus seiner Sicht hat sich in dem Rekultivierungsgebiet des ehemaligen Tagebaus Frechen ein durchaus reizvoller Waldbestand entwickelt, der schon als Naherholungsgebiet für die Frechener Wert habe. „Das Gebiet hat sich auf ganz eigenartige Weise entwickelt“ erklärt er und verweist auf einige Arten, die die Flora bereicherten. Jetzt im Frühjahr blühten dort verschiedene Obstgehölze, wie Kirsche und Mirabelle, und der „Echte Seidelbast“, der sich vermutlich aus Gärten heraus dort angesiedelt habe. Der Biologe nennt den Wald deswegen „Seidelbast-Wald“. Über die Ausbreitung des „Wohlriechenden Veilchens“, auch „Waldveilchen“ oder „Duftveilchen“ genannt, freut er sich ebenso. Und schließlich zeigt er noch eine Stelle, wo ein Imker seine Bienenstöcke aufgestellt hat. „Dieser Wald ist der Frechener Bevölkerung einmal geschenkt worden, es wäre schade, wenn er ihr wieder verloren ginge.“ Den Wert des vom übrigen Wald getrennten und nicht öffentlich zugänglichen Gehölzstreifens auf dem Betriebsgelände bewertet Horst Bannwarth allerdings ähnlich wie die ULB: „Darum wäre es nicht so schade.“

Der Naturschutzbeirat des Kreises hat seinen Beschluss in der Sache unterdessen vertagt. Wie es hieß, brauchte RWE noch Zeit, die Fraktionen im Frechener Rat über das Bauvorhaben zu informieren, was in diesen Tagen geschieht. Wie die Untere Landschaftsbehörde ist auch die Stadt Frechen als Träger öffentlicher Belange in das Genehmigungsverfahren involviert, wenn sie letztlich auch keine Entscheidungsbefugnis über das Bauvorhaben hat. Genehmigen muss den Ausbau die Bezirksregierung Arnsberg, genauer gesagt die so genannte „Bergbehörde NRW“.

1 Kommentar

  • Dr. Jochen Menge

    Ist nicht viel ärgerlicher als das Abholzen dieses kleinen Waldstreifens die Tatsache, dass große Waldflächen südwestlich der Brikettfabrik für die Öffentlichkeit überhaupt nicht zugänglich sind?

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