55 Euro Strafe bei Verstoß gegen die Maskenpflicht

Erlaubte Alltagsmasken zum Schutz vor Corona-Virus

Alltagsmasken wie diese genügen der seit Montag geltenden Maskenpflicht in NRW.
Foto: Susanne Neumann

Seit dem 27. April gilt bekanntlich auch in Nordrhein-Westfalen wegen der Covid-19-Pandemie eine Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen, in Arztpraxen und beim Einkaufen in Läden, Einkaufszentren oder auf Wochenmärkten muss ein Nase-Mund-Schutz getragen werden. Zulässig sind dabei so genannte Alltagsmasken oder auch ein Schal. Überwacht wird die Einhaltung der Maskenpflicht von den Ordnungsbehörden, bzw. Ordnungsämtern der Kommunen. Das Land hat für den Fall eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht keine Bußgeld-Summe festgelegt. Ob und in welcher Höhe jemand bei Verstoß Strafe zahlen muss, ist damit den Kommunen überlassen. Wie der Kämmerer der Stadt Frechen, Dr. Patrick Lehmann, am vergangenen Dienstag im Haupt-, Personal- und Finanzausschusses (HPFA) informierte, haben sich die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises darauf verständigt, dass ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro für ein Verstoß gegen die Maskenpflicht verhältnismäßig sei. Die Strafe werde auch erst fällig, wenn jemand der ersten Aufforderung eines städtischen Ordnungsteams, Nase und Mund zu bedecken, nicht nachkomme.

Seinem persönlichen Eindruck nach werde die Maskenpflicht in Frechen angenommen, berichtete Patrick Lehmann den HPFA-Mitgliedern einen Tag nach ihrer Einführung. Bislang habe der Außendienst des Ordnungsamtes vergleichsweise wenige Verstöße auch gegen weitere Vorschriften zum Schutz vor dem Corona-Virus zu vermelden. Bis dato sei lediglich in 23 Fällen ein Bußgeld verhängt worden, darunter 13 Verstöße gegen das Versammlungsverbot und 8 gegen die Stadtordnung – zum Beispiel, einen gesperrten Spielplatz zu betreten. Derzeit sind Patrick Lehmann zufolge täglich – auch am Wochenende – durchgängig von 7 Uhr morgens bis 23 Uhr spätabends mindestens zwei, zwischen 13 und 18 Uhr drei Teams vom Ordnungsamt in ganz Frechen im Außendienst im Einsatz.

  • Aktualisierung! Bereits am 29. April – also nach der Sitzung des HPFA, bei der Dr. Lehmann über ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro berichtete – hat die Regierungspräsidentin sich mit den Hauptverwaltungsbeamten von Städte und Kreise im Regierungsbezirk Köln (u.a. Bonn, Köln, Leverkusen, Kreise Dü­ren, Eus­kir­chen und Heins­berg, Ober­ber­gi­scher Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis) auf ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 100 Euro bei Verstoß gegen die Maskenpflicht laut Paragraf 12a der Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchhV) geeinigt. Eine entsprechende Empfehlung wurde an die kreisangehörigen Kommunen, darunter Frechen, weitergeleitet. Leider erhielt Frechenschau.de diese Information erst heute (11. Mai) aufgrund einer Anfrage von der Stadt. 

 

1 Kommentar

  • Uwe Walter

    Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Ordnungsgeld?
    Darf das Ordnungsamt in Geschäften oder der KVB die Einhaltung der Maskenpflicht überprüfen?

    Wenn nein – wo darf das Ordnungsgeld erhoben werden?

    Nach meiner Interpretation darf das Ordnungsamt nur dort kontrollieren, wo keine Maskenpflicht besteht – nämlich vor den Geschäften;
    dafür nicht dort, wo Maskenpflicht besteht – nämlich in den Geschäften.

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