Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Bprgermeisterin nimmt Stellung zu Korruption in Frechen

Frechens Bürgermeisterin Susanne Stupp nimmt bei einer Podiumsdiskussion zur NRW-Kommunalwahl 2020, die die IFU beim Gastgeber JCB in Frechen am 18. August 2020 veranstaltet, Stellung zu einer Frage aus dem Publikum.
Screenshot: S. Neumann,
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=3LZwtHzIGZY&fbclid=IwAR0r0FvmDLm1vdx6WdpFE8CW3aisgOvMhR-hxAM1r_N2UNxw9s8q5fSlLY4

 

Bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion am 18. August dieses Jahres mit allen Bürgermeisterkandidatinnen und -Kandidaten zur Kommunalwahl in Frechen richtet eine Bürgerin aus dem Publikum an die amtierende Bürgermeisterin Susanne Stupp folgende Frage: „Frau Stupp, sind Sie mit der Verwaltung zufrieden, auch vor dem Hintergrund, dass es einen großen Bestechungsskandal gegeben hat, wo die Bevölkerung, glaube ich, zu einem großen Teil Aufklärung erwartet?“ Als der mit der Bürgermeisterin befreundete Moderator die Frage zu wiederholen beginnt mit den Worten „Susanne, sind Sie mit der Verwaltung zufrieden …“ bellt ihm die Bürgermeisterin ins Wort: „Ja.“

Der Moderator stutzt und nimmt die knappe Antwort gerade zur Kenntnis, da lenkt die Verwaltungschefin noch einmal ein und nimmt etwas ausführlicher Stellung: Natürlich könne Sie mit dem Korruptionsskandal nicht zufrieden sein. Verwaltungsintern beschäftige man sich mit den Vorgängen in mehreren Sonderprüfaufträgen. Die Politik (Ratsmitglieder, Anm.d.Red.) habe bereits einen Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und morgen finde die nächste Sitzung statt, „wo wir dann auch klar formulieren können: Was muss sich bei uns ändern, was sind unsere Erwartungen und Ziele, welche Erfolge (sollen) diese Erwartungen und Ziele bringen.“ Ja, sie sei mit der Verwaltung zufrieden, ja, es habe kriminelle Machenschaften gegeben und ja, man müsse daraus Schlüsse ziehen und alles tun, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Einen 100-prozentigen Schutz gegen kriminelle Energien dieses Ausmaßes könne es jedoch nicht geben.

Auf der Videoplattform Youtube ist eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung zu sehen. Die oben beschriebene Szene beginnt etwa bei Stunde 1:51. https://www.youtube.com/watch?v=3LZwtHzIGZY&fbclid=IwAR0r0FvmDLm1vdx6WdpFE8CW3aisgOvMhR-hxAM1r_N2UNxw9s8q5fSlLY4

Korruption im Frechener Rathaus

Doch worum geht es überhaupt? Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit werden im April 2019 zwei Mitarbeiter der Stadt Frechen verhaftet. Sie sollen während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und folgenden Bestechungsgelder in sechsstelliger Höhe kassiert und dafür Bewachungs- und Cateringaufträge an Mitarbeiter einer Hürther Sicherheitsfirma vergeben haben. Im Dezember 2019 werden zunächst die Sicherheitsunternehmer vor dem Landgericht Köln zu Haftstrafen verurteilt. Die vorsitzende Richterin haut der Stadt Frechen den Fall öffentlich um die Ohren: Unzureichende Kontrollmechanismen auf Verwaltungsebenen hätten es den verurteilten Kriminellen sehr leicht gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen Mitarbeiter der Stadt Frechen, die in den Korruptionsskandal verwickelt sein sollen, dauern bis heute noch an. Aus ermittlungstaktischen Gründen könne man zum Stand der Ermittlungen keinerlei Auskunft geben, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Mit Hinweis auf laufende Ermittlungen hält sich auch die Stadt Frechen bei der Aufklärung der Vorgänge bedeckt. Wie erst später bekannt wird, hat die Bürgermeisterin im Mai 2019 die Rechnungsprüfung in ihrem Hause mit der Aufarbeitung der verwaltungsinternen Vorgänge rund um den Korruptionsskandal beauftragt – mit dem so benannten Sonderprüfauftrag „Asyl“. Wie zu erfahren ist, arbeite man dabei zum einen der Staatsanwaltschaft zu, intern aber auch alles andere auf, was während er Flüchtlingskrise gelaufen sei bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen.

Ergebnisse und Zwischenberichte des Prüfauftrags werden in den damit befassten Ausschüssen Rechnunsgprüfung (RPA) und Haupt-, Personal- und Finanzen (HPFA) sowie im Rat jeweils im nicht-öffentlichen Teil beraten, die Rats- bzw. Ausschussmitgliedern werden zur Geheimhaltung verpflichtet. Als Frechenschau.de im August bei der Pressestelle der Stadt anfragt, wann und in welcher Form die Bürgerschaft darüber aufgeklärt werden solle, wie es zu den Korruptionsvorfällen im Frechener Rathaus kommen konnte, antwortet Stadtsprecher Thorsten Friedmann: „Das lässt sich nach aktuellen Erkenntnissen zeitlich derzeit nicht abschätzen.“

Was bisher bekannt wurde  –

eine Chronologie

März 2018 – Durchsuchung im Rathaus

Bereits im März 2018 taucht der Fall zum ersten Mal in der örtlichen Presse auf. Anfang März berichten der Kölner Stadt-Anzeiger und Frechener Wochenende, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln das Büro eines Mitarbeiters der Stadt Frechen durchsucht worden sei. Dass es um Korruptionsverdacht geht, bestätigt der Sprecher der Staatsanwalt für Wirtschaftsstraftaten, Dr. René Seppi. „Es besteht der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte für die Vergabe von Aufträgen sowie die Geschäftsverbindung zu einem Unternehmen Bargeldzahlungen erhalten hat“, wird er im Kölner Stadt-Anzeiger zitiert.

In einer Pressemitteilung gibt die Stadt Frechen zu dem Vorfall bekannt, dass Dokumente und Hardware beschlagnahmt worden seien, das Büro aber von den Ermittlungsbehörden wieder frei gegeben worden sei. „Der betroffene Mitarbeiter konnte seine Arbeit nach der Durchsuchung fortsetzen“, informiert die Stadt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen sehe man derzeit keine Veranlassung. Die Ermittlungen der Steuerfahndung und der Polizei werde die Stadt nach Kräften unterstützen.

Wenige Tage später werden Details bekannt: der städtische Mitarbeiter steht unter Verdacht, Schmiergeld aus dem Hürther Sicherheitsunternehmen BSS GmbH erhalten zu haben – es gehe um Aufträge in Flüchtlingsunterkünften. Zwei Mitarbeiter der BSS seien in diesem Zusammenhang verhaftet worden.

Ein gutes Jahr lang hört man nun nichts mehr, dann platzt die erste Bombe.

April 2019 – Festnahme städtischer Mitarbeiter

Am 2. April 2019 werden zwei Mitarbeiter der Frechener Stadtverwaltung festgenommen, einer davon der Leiter der Abteilung „Soziales und Wohnen“, dessen Büro und Privatwohnung ein Jahr zuvor durchsucht worden war. Die Verhaftung steht im Zusammenhang mit einem Prozess am Landgericht Köln: Den ein Jahr zuvor verhafteten BSS-Mitarbeitern wird vorgeworfen, den städtischen Abteilungsleiter mit Bargeldzahlungen bestochen zu haben. Im Gegenzug soll der Mitarbeiter den Angeklagten lukrative Catering- und Bewachungsaufträge für Flüchtlingsunterkünfte in Frechen zugeschustert haben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft deutet gegenüber der Presse einen größeren Schaden für die Stadt Frechen an: „Es besteht vorrangig der Verdacht von Korruptionsdelikten sowie der Untreue zum Nachteil der Stadt Frechen“, wird Dr. René Seppi im Kölner Stadt-Anzeiger zitiert. „Gegenstand der Ermittlungen sind sechsstellige Beträge.“

Ein offizielles Statement von der Stadt Frechen gibt es dazu nicht. Am 15. April 2019 berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger dann von der Entlassung der beiden verhafteten städtischen Mitarbeiter.

Mai 2019 – Interner Sonderprüfauftrag „Asyl“

In der Stadtratssitzung am 7. Mai 2019 nimmt die Verwaltung unter Top A 5.6 im öffentlichen Teil der Sitzung mündlich zu einer Anfrage der Fraktion „Perspektive für Frechen“ Stellung. Die will vor dem Hintergrund der Korruptionsaffäre im Rathaus wissen, welche Regeln und Gesetze in der Verwaltung zur Korruptionsbekämpfung gelten. In der öffentlich zugänglichen Niederschrift zur Ratssitzung sind die mündlichen Antworten der Verwaltung auf die Fragen der Perspektive nicht protokolliert. Wie üblich steht nur drin, dass der Rat die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen hat.

Wie erst später bekannt wird, hat die Bürgermeisterin die städtische Rechnungsprüfung einen Tag zuvor, am 6. Mai 2019, mit der lückenlosen Aufklärung der Vorgänge in der Abteilung „Soziales und Wohnen“ und mit der Entwicklung präventiver Maßnahmen für die Zukunft beauftragt. Dieser Sonderprüfauftrag der Verwaltungschefin wird nach Recherchen von Frechenschau.de erst Monate später zum ersten Mal öffentlich erwähnt, und zwar in einer Verwaltungsvorlage im Rat am 8. Oktober 2019.

Oktober 2019 – Beauftragung externer Prüfer

In der Sitzung am 8. Oktober genehmigt der Stadtrat 150.000 Euro für die Beauftragung externer Juristen, die die internen Prüfer bei dem Sonderprüfauftrag unterstützen sollen. Zur Beründung heißt es:

„Die Durchführung dieses Prüfauftrags erfordert eine umfassende Untersuchung der Vorgänge in der Abteilung ‚Soziales und Wohnen‘ im Hinblick auf mögliche strafrechtlich relevante Rechtsverstöße. Unabhängig von der angespannten personellen Situation in der örtlichen Rechnungsprüfung setzt die Durchführung des Sonderprüfauftrags einschlägige praktische Ermittlungserfahrungen voraus, die weder im Prüfungsamt noch in der Verwaltung vorgehalten werden.“

Wie ebenfalls erst später und aufgrund von Anfragen der SPD-Fraktion bekannt wird, sollen im Rahmen des Sonderprüfauftrags Asyl auch etwaige Schadenersatzansprüche der Stadt Frechen geprüft werden.

In den folgenden Monaten werden im Rathaus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt, Papiere und elektronische Dokumente und Daten sichergestellt, sortiert und ausgewertet. Die inhaltliche und strafrechtliche Auswertung der Unterlagen und die „gerichtsfeste Aufbereitung der Sachverhalte“ übernimmt die damit beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei VBB Rechtsanwälte.

Am 4. Dezember berichtet die Kanzlei erstmals im Rechnungsprüfungsausschuss über den Stand der Dinge in Sachen Sonderprüfauftrag Asyl – freilich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. In der öffentlichen Niederschrift finden sich wie gehabt keinerlei Hinweise auf irgendwelche Ergebnisse.

10. Dezember 2019 – Urteile in der Korruptionsaffäre

Unvermittelt platzt dann am 10. Dezember 2019 die nächste Bombe. Die beiden Geschäftsführer der BSS und ein Subunternehmer des Sicherheitsunternehmens werden unter anderem wegen Korruption vor dem Landgericht Köln verurteilt. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass sie einen Angestellten der Stadt Frechen, „der mit wenigstens einem weiteren Mitarbeiter der Stadt zusammenarbeitete“, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bestochen hätten, um Catering-Aufträge für Flüchtlingsunterkünfte in Frechen zu bekommen. Die Schmiergelder seien mit Scheinrechnungen in Höhe von rund 340.000 Euro erzeugt worden, die die Stadt Frechen bezahlt habe. Ferner seien in Verträgen mit der Stadt Frechen Kündigungsfristen gefälscht worden, sodass die Stadt nochmals 320.000 Euro Ausfallhonorare zu zahlen gehabt habe.

Die vorsitzende Richterin Dr. Sabine Grobecker verpasst der Stadt Frechen in ihrer Urteilsbegründung eine schallende Ohrfeige: Durch das Fehlen institutionalisierter Kontrollmechanismen auf Verwaltungsebene habe die Stadt es den Tätern sehr leicht gemacht, ihren kriminellen Machenschaften nachzugehen. So seien etwa das Vier-Augen-Prinzip und Ausschreibungsverfahren außer Acht gelassen worden, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts Köln zum Urteil. (Quelle: Pressestelle des Landgerichts Köln im Internet: https://www.lg-koeln.nrw.de/behoerde/040_presse/index.php)

„Den Hinweis der Strafkammer, dass es im Zusammenhang mit der Bewältigung der Herausforderungen des Flüchtlingszustroms zu erheblichen Defiziten bei der Vergabe und Durchführung von Aufträgen gekommen ist, nehmen wir sehr ernst“ …

… räumt die Bürgermeisterin nun in einer offiziellen Stellungnahme zum Gerichtsurteil ein und verweist auf den von ihr erteilten Sonderprüfauftrag Asyl. „Wir arbeiten den Ermittlungsbehörden direkt zu und schaffen hier totale Transparenz“, versichert sie. Transparenz nach außen bedeutet diese Formulierung freilich nicht.

Gleichzeitig stellt sich die Verwaltungschefin hinter ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die „jeden Tag nach Recht und Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt“ arbeiteten. „Ich möchte nicht, dass der Einsatz dieser vielen Hundert Menschen durch das Verhalten einiger weniger Krimineller in Misskredit gerät.“

Februar 2020 – Stadt klagt auf Schadenersatz

Zur Stadtratssitzung am 18. Februar 2020 will SPD-Ratsmitglied Kai Uwe Tietz wissen, ob die Stadt bereits Schadenersatzansprüche geltend gemacht habe und wenn ja, in welcher Höhe. Die Antwort der Verwaltung beantragt er öffentlich zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung bestätigt, dass im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeiter der Verwaltung bereits Schadenersatzforderungen geltend gemacht wurden und weitere in Vorbereitung seien. Hoffnung auf Erfolg bestehe. Im Übrigen wird auf eine Vorlage im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung verwiesen, aufgrund der der Rat später die Einleitung einer weiteren Schadenersatzklage beschließen wird. Gegen wen und in welcher Höhe erfährt die Öffentlichkeit wiederum nichts.

Bislang 730.000 Euro für externe Prüfer

Am 18. Februar beschließt der Rat außerdem, die Mittel für den Sonderprüfauftrag, bzw. die beauftragte Kanzlei um 90.000 Euro aufzustocken. „Die gewonnenen Erkenntnisse und Rücksprachen mit der Staatanwaltschaft machen eine Fortführung der Beratungsleistung auf Basis der vorliegenden Mandatierung zwingend notwendig“ heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.

Im Laufe des Jahres 2020 werden die Mittel noch weiter aufgestockt – immer mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit weitere Prüfungsleistungen. Als der Rat zuletzt am 8. September die Mittel um weitere 196.000 Euro aufstockt, belaufen sich die Kosten für die Prüfer auf insgesamt rund 730.000 Euro.

In der Sitzung des RPA am 4. Juni 2020 äußert Maximilian Singer von der Perspektive für Frechen im öffentlichen Teil der Sitzung den Verdacht, der Endbericht zum Sonderprüfauftrag werde aus Wahlkampf-taktischen Gründen von der Verwaltung hinausgezögert. Dagegen verwehrt sich die Verwaltung mit dem Hinweis auf Corona, Aktenberge und den immensen zeitlichen Aufwand, der mit dem Prüfauftrag verbunden sei.

Juni 2020 – Vorläufiger Prüfungsbericht im RPA bleibt geheim

In nicht-öffentlicher Sitzung wird am 25. Juni 2020 ein „vorläufiger“ Prüfungsbericht präsentiert. Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses wird nach Informationen von Frechenschau.de jeweils ein personalisiertes Exemplar des Berichts ausgehändigt – mutmaßlich, um potentiellen Whistleblowern die Weitergabe zu erschweren. Im Protokoll zur Sitzung wird „explizit darauf hingewiesen, dass eine besondere Vertraulichkeit vorliegt.“

Statt der üblichen, nichts aussagenden Feststellung, dass die Ausschussmitglieder den Bericht zur Kenntnis genommen hätten, ringt man sich fürs Protokoll zu einer – wenn auch vagen – inhaltlichen Aussage durch:

„Der RPA stellt fest, dass aus der bisher durchgeführten Sonderprüfung „Asyl“ und den in diesem Zuge vorgelegenen und ausgewerteten Unterlagen nach heutigem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines vergleichbaren weiteren Sachverhaltes in der Qualität der im öffentlichen Strafverfahren des LG Köln verhandelten Korruptionsvorfälle gegen BSS & Chilischote hervorgehen. (…) Soweit Unregelmäßigkeiten bei der bisherigen Prüfung festgestellt wurden, handelt es sich nach bisheriger Einschätzung der Prüfer um Einzelfälle und Arbeitsfehler.“

Anm. d. Red.: „Chilischote“ hieß jenes Catering-Unternehmen, das gegen die Zahlung von Schmiergeld den Auftrag zur Versorgung von zwei Flüchtlingsunterkünften in Frechen erhielt, siehe auch Pressemitteilung des Landgerichts Köln

August 2020 – Dienstanweisung gegen Vetternwirtschaft

Immerhin haben die Ermittlungen gegen ehemalige Mitarbeiter der Stadt wegen Bestechlichkeit Einfluss auf die Neuformulierung einer internen Dienstanweisung zur Durchführung von Vergaben, der so genannten „DA Vergabe“. Das wird auch verwaltungsseitig bestätigt. Die neue DA Vergabe schreibt anhand eines umfangreichen Handlungskatalogs vor, wie in der Stadtverwaltung der Einkauf von sachlichen Mitteln und Leistungen durchzuführen und was zu beachten ist. Als sie am 20. August 2020 im Vergabeausschuss (VA) beraten werden soll, steht die neu gefasste Dienstanweisung zunächst im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung. Auf Antrag der SPD beschließen die Ausschussmitglieder jedoch einstimmig, die Beratung in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen – und schaffen damit ein Stück weit Transparenz.

Offen spricht die Leiterin der Servicestelle Vergabemanagement, Sabine Paprotny, während der VA-Sitzung einige wesentliche Änderungen und Ergänzungen in der neuen DA Vergabe an, die „auch den Vorkommnissen geschuldet“ seien. Auf eine Nachfrage von Kai Uwe Tietz von der SPD bestätigt sie, dass auch erste Ergebnisse aus dem Sonderprüfauftrag Asyl in der Neufassung der DA Vergabe ihren Niederschlag gefunden hätten.

Nunmehr „ganz klar erfasst“ sei, unter welchen Bedingungen ein Mitarbeiter in einem Vergabeverfahren befangen und von der Bearbeitung auszuschließen sei. Im Kapitel „Korruptionsschutz“ der neuen DA Vergabe heißt es dazu:

„Alle Beteiligten in einem Vergabeverfahren (…) sollten sich insbesondere dann für befangen erklären und von der Bearbeitung der Vergabe ausgeschlossen werden, wenn a) sie selbst oder ein naher Angehöriger für einen Bieter tätig waren oder sind, b) sie selbst oder ein naher Angehöriger mit dem Bieter befreundet waren oder sind oder in einem außergewöhnlichen Vertrauensverhältnis stehen oder c) sie von dem Bieter wirtschaftlich abhängig sind, z.B. weil der Bieter Gläubiger des Beteiligten ist.“

Kritisch merkt Ingeborg Breunsbach von der FDP dazu an, dass die Mitarbeitenden letztlich immer noch selber entscheiden dürften, ob sie befangen seien oder nicht. Sabine Paprotny betont dazu, dass es bei der Überarbeitung der DA Vergabe vor allem darum gegangen sei, die Sichtweisen und Sensibilität der Mitarbeitenden zu schulen und zu schärfen.

Neu in der DA Vergabe sei, wie es heißt, auch ein „Negativkatalog“ für die Bedarfsstellen – eine Aufzählung von Handlungen, die den Bedarfsstellen in einem Vergabeverfahren explizit verboten sind. Dazu zählen unter anderem die Weitergabe von Vergabeunterlagen oder von Preisen an Dritte, Verhandlung ohne die Servicestelle Vergabemanagement durchzuführen oder ohne Kontrolle durch die Servicestelle Vergabemanagement Aufträge zu erteilen. Es sei denn, der Auftragswert liegt unter der Beteiligungsgrenze der Servicestelle Vergabemanagements: Die ist ab sofort bei allen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einzuschalten, die einen Wert von einheitlich 5.000 Euro übersteigen.

September 2020 – Endbericht auf Dezember verschoben

Knapp drei Wochen vor der Kommunalwahl unternimmt Dieter Zander, Bürgermeisterkandidat der Perspektive für Frechen, noch einmal einen Versuch, im Falle ‚Sonderprüfauftrag Asyl‘ Öffentlichkeit herzustellen. Er beantragt, die Verwaltung möge im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 8. September über die bisherigen Untersuchungsergebnisse öffentlich berichten, zumindest in anonymisierter Form und soweit der Datenschutz das zuließe. Schließlich seien bereits mehr als eine halbe Millionen Euro an Steuergeldern in den Sonderprüfauftrag Asyl geflossen, weitere Mittel würden folgen und die Bürgerinnen und Bürger hätten ein berechtigtes Interesse an den wesentlichen Untersuchungsergebnissen. „Unter dem Aspekt der transparenten Bürgerpolitik“ halte man eine diesbezügliche öffentliche Information für zwingend geboten.

Ingeborg Valdor, die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, trägt daraufhin im öffentlichen Sitzungsteil im Wesentlichen die schon aus der RPA-Sitzung vom 25. Juni bekannte Erklärung vor und berichtet ferner, dass sich seitdem kein neuer Sachstand ergeben habe. Nachzulesen ist das in der Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt „Überplanplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 01.01.02 ‚Rechnungsprüfung'“, unter dem der Etat für den Sonderprüfauftrag Asyl erneut aufgestockt werden soll. In der Beschlussvorlage wird der Antrag der Perspektive zur „Anfrage“ umgedeutet und letztlich ohne Abstimmung übergangen.

Drohende Verjährung bei Kautionsrückforderung

In der gleichen Ratssitzung liefert eine Anfrage von Kai Uwe Tietz einen Hinweis auf „Arbeitsfehler“, die im Rahmen des Sonderprüfauftrags Asyl zu Tage getreten sein könnten. Der Politiker fragt in diesem Zusammenhang nach Verjährungsfristen für „noch offene Kautionsforderungen“ der Stadt aus beendeten Mietverträgen in 2016 und 2017. In mehr als 20 Fällen müsse die zuständige Abteilung 5.50 (Soziales und Wohnen) die ordnungsgemäße Abrechnung der Kautionen noch prüfen, antwortet die Verwaltung auf die Anfrage. Dies geschehe zur Vermeidung von Verjährungen mit hoher Priorität.

Fahrplan Sonderprüfauftrag Asyl

Unter Tagesordnungspunkt 10.5 der Ratsitzung, unter dem es um die zusätzlichen 196.000 Euro für den Prüfauftrag geht, wird schließlich der weitere Fahrplan für den Sonderprüfauftrag Asyl präsentiert:

„(…) Ein Großteil der noch erforderlichen Prüfungen und sachlichen Aufarbeitungen werden durch Verwaltung und Rechnungsprüfung erledigt, somit die Drittbeauftragung begrenzt gehalten, dennoch ist die weitere Beauftragung der begleitenden Kanzlei weiterhin erforderlich für:
– die nun anstehenden Abstimmungen mit der Staatsanwaltschaft
– die fachkundige Vorbereitung, Durchführung und Auswertung weiterer Prüfhandlungen(mit Unterstützung und Einbindung der Rechnungsprüfung)
– die Erstellung des Prüfungsendberichtes
– die Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss am 08.12.2020.

Auf die Ausführungen in nicht-öffentlicher Vorlage Nr. 388/16/2020 – RPA 19.08.2020 -und nicht-öffentlicher-Vorlage in der heutigen Sitzung des Rates wird verwiesen.“

 

Quellenhinweis:

Die PDF-Dokumente (Verwaltungsvorlagen, Beschlüsse, Niederschriften etc.) der Stadt Frechen, die in diesem Beitrag direkt verlinkt und aufrufbar sind, sind alle im Sitzungsdienst der Stadt Frechen hinterlegt und über https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4380/ auffindbar und zugänglich.

1 Kommentar

  • H.P Schumacher

    Sehr guter Artikel. Interessant zu wissen ist, ob die Kosten der externen Berater, den Schaden uebersteigen und wie die Berater ausgeschrieben wurden.
    Es gibt einen Runderlass „Verhuetung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ der Landesregierung NRW aus 2014 und eine Broschüre „Korruptionpraevention“ aus 2018. Die schreiben alles wesentliche zu dem Thema, da hätte es keine eigenen Anstrengungen seitens der Verwaltung bedurft. Wesentliches Merkmal der Korruptionsbekaempfung ist die Transparenz, davon ist man in Frechen, wie in dem Artikel zu lesen war, weit entfernt. Etwas zu kurz kam mir die Rolle der Politik. Bis auf einige Anfragen ist diese mehr oder weniger abgetaucht und hat die Verwaltung gewähren lassen. Das sich die Politik fuer mehr Transparenz eingesetzt hat war ebenfalls nicht erkennbar und warum das Thema Wahlkampf nicht vorgekommen ist verschließt sich dem Leser ebenfalls. Es bleibt spannend und zu wünschen, das der Buerger, die Buergerin umfangreicher informiert wird.

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