Von kritischen Stellen für Radfahrende in Frechen

Radweg in Bachem

An der Hubert-Prott-Straße in Frechen-Bachem darf man auf einem Stück Gehweg mit Rücksicht auf Fußgängerinnen* radfahren, man kann aber auch auf der Straße fahren. Die Verkehrsschilder „Gehweg“ plus „Radverkehr frei“ zeigen das an. Auf Antrag der Partei Die Linke wurde im letzten Verkehrsausschuss jedoch beschlossen, auf dem breiten Bürgersteig einen benutzungspflichtigen Radweg einzurichten.
Foto: Susanne Neumann

Die Linken in Frechen bekommen derzeit viel Presse für ihren Antrag im Ausschuss für Verkehr und Umwelt, auf einem breiten Stück Gehweg entlang der Hubert-Prott-Straße in Frechen-Bachem einen benutzungspflichtigen Radweg zu installieren. Nach zwei Artikeln in der lokalen Tagespresse erschien am Dienstag dieser Woche ein dritter Bericht mit der Stellungnahme des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) zur Thematik. Der zufolge lehnt der ADFC die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht an besagter Stelle durch Anbringen von entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 240 oder 241, siehe Kasten) ab. Aktuell haben Radfahrende, die aus Richtung Innenstadt kommend an der Kreuzung die Fürstenbergstraße überqueren, die Wahl, ob sie auf der Straße weiterfahren oder den breiten Gehweg benutzen. Eine Kombination aus den Verkehrsschildern „Gehweg“ (VZ 239) und „Radverkehr frei“ zeigt die Wahlfreiheit an dieser Stelle ordnungsgemäß an. Nach Ansicht des ADFC soll das so bleiben. „Auch der ADFC-Bundesverband spricht sich in seinem Verkehrspolitischen Programm für die Wahlfreiheit der Radfahrenden zwischen Fahrbahn und Radverkehrsanlage aus“, heißt es in der Stellungnahme. „Eine Radwegbenutzungspflicht wird abgelehnt und deren Abschaffung gefordert.“

Blaue Schilder verpflichten zur Radwegnutzung

 

 

Getrennter Rad- und Gehweg (VZ 241)

Gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240)

Radweg (VZ 237)

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen alle Fahrzeuge – also auch Fahrräder – die Fahrbahn benutzen und rechts fahren (§ 2, Abs. 1 und 2 StVO). Wenn die Verkehrszeichen (VZ) 237, 240 oder 241 einen Radweg ausweisen, müssen Radfahrende aber diesen Weg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren (§ 2, Abs. 4 StVO) – ausnahmsweise nur, wenn der Radweg nicht benutzbar ist, zum Beispiel, weil ihn ein Auto zuparkt oder weil er im Winter vereist ist.

 

Andere Fahrrad-Zeichen oder Piktogramme weisen nur auf Angebote für Radfahrende hin. „Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.“ (§ 2, Abs. 4, Sätze 3,4).

 

Eine Kombination aus dem Verkehrsschild „Gehweg“ und dem Zeichen „Radverkehr frei“ erlaubt Radfahrenden, auf dem Gehweg zu fahren statt die Straße zu benutzen. Auf Fußgängerinnen* müssen sie aber Rücksicht nehmen, die haben hier Vorrang.

In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung bemüht sich der ADFC seit Jahren um die schrittweise Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrende in Frechen. An vielen Stellen in der Stadt ist die Radwegführung nämlich nicht so klar gekennzeichnet wie im viel debattierten Fall in Bachem. Im Herbst 2017 nahm Klaus Hillmann, damals Sachkundiger Bürger und Vertreter des ADFC im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt Frechenschau.de-Redakteurin Susanne Neumann mit auf eine Fahrradtour durch die Stadt, um kritische Stellen für Radfahrende aufzuzeigen. Besonders viel hat sich seitdem nicht getan. Was wurde verbessert, wo besteht noch Handlungsbedarf? Klaus Hillmann kommentiert anhand von aktuell ausgewählten Stationen die Tour von damals:

Kreuzung Hubert-Prott-Straße / Holzstraße (B264)

Klaus Hillmann, ADFC, an der Kreuzung Holzstraße (B 264) und Hubert-Prott-Straße (K 25)

Klaus Hillmann von der Frechener Ortsgruppe des ADFC nahm Frechenschau.de-Redakteurin Susanne Neumann im Herbst 2017 mit auf eine Radtour durch Frechen.
Alle Fotos: Susanne Neumann

Ein – aus Sicht des ADFC ­ – positives Beispiel zuerst: In Frechen-Bachem wurde die Pflicht zur Benutzung der beidseitigen Radwege entlang der Hubert-Prott-Straße abgeschafft. Statt den noch erkennbaren, rot markierten Radweg entlang der Ladenzeilen zu nutzen, dürfen Radfahrende auf der Straße an den Parkplätzen vorbeifahren. „Vorsicht auf Autos, die aus den Parktaschen zurücksetzen, darf man erwarten“, entgegnet Klaus Hillmann Bedenken, dass es für Radfahrende gefährlich ist, hinter den parkenden Wagen entlang zu radeln.

Wer mit dem Fahrrad Richtung Innenstadt auf die große Kreuzung zwischen Bachem und Frechen zufährt, kann – wie baulich angeboten (siehe Foto oben) – vom Schutzstreifen auf den Gehweg fahren oder aber auf die Fahrbahn schwenken, um die Kreuzung mit den Autos zusammen zu überqueren.

Klaus Hillmann fügt hinzu: „Die Grünschaltung für Radfahrer ist mit dem Autoverkehr synchronisiert und deutlich verlängert worden. So sollte es an allen Kreuzungen sein!“

Parken auf Radwegen – Beispiel Mauritiusstraße

Regelmäßig parken Anlieger ihre Autos in der Mauritiusstraße in Bachem auf dem Radweg

Der obere, enge Abschnitt der Mauritiusstraße in Bachem ist für Autofahrende Einbahnstraße. Radfahrende dürfen auch in die Gegenrichtung fahren, für sie gibt es dafür sogar einen Fahrradstreifen. Leider ist der nie durchgängig nutzbar, weil Autos darauf geparkt werden.

Klaus Hillmann kommentiert: „Hier im Bestand bleibt es eng und schwierig, aber mit gegenseitiger Rücksichtnahme kommen Autos und Fahrräder doch heil aneinander vorbei.“

Baustellen auf Radwegen

Radfahrer absteigen - Baustelle auf dem Radweg, Hubert-Prott-Straße

Man stelle sich vor, mitten auf einer Fahrbahn stünde plötzlich ein Schild mit der Aufforderung: „Autofahrer aussteigen“. Gibt’s nicht? Für Radfahrende schon: Diese Baustelle im Herbst 2017 auf der Hubert-Prott-Straße ist heute verschwunden. Doch die Beschilderung „Radfahrer absteigen“ wird bei Hindernissen auf Radwegen nach wie vor eingesetzt.

Klaus Hillmann: „An Baustellen hat sich einiges gebessert, aber immer noch lassen Baufirmen Radfahrer absteigen, statt einen sicheren Weg auf die Straße zu weisen.“

Dr.-Tusch-Straße

Radweg - Abbruch vor der Kreuzung Hauptstraße / Dr.-Tusch-Straße im Zentrum von Frechen

Auf Höhe des Taxistandes an der Dr.-Tusch-Straße Richtung Busbahnhof bricht ein Fahrradstreifen plötzlich ab. Radfahrende dürfen hier zwar einfach weiterfahren, doch verunsichernd ist die Wegmarkierung allemal. Im Maßnahmenkatalog des aktuellen Verkehrsentwicklungsplans (VEP) der Stadt hat der Umbau der Dr.-Tusch-Straße zur Entschärfung der Verkehrslage allerhöchste Priorität. Am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), also der Haltestelle „Frechen Rathaus“auf der Dr.-Tusch-Straße, soll ein Tempo-20-Bereich eingerichtet werden, der von allen Verkehrsteilnehmerinnen* gleichberechtigt genutzt werden darf. Die Dr.-Tusch-Straße ist Teil des Hauptradwegenetzes in Frechen und soll vor diesem Hintergrund insbesondere für Radfahrende, aber auch für querende Fußgängerinnen* sicherer werden. Außerdem soll der ZOB barrierefrei und die Busspuren saniert werden.

Planerisch zusammengefasst wird diese Maßnahme auf Platz Eins der Prioritätenliste des VEP mit der auf Platz Zwei, nämlich der Neugestaltung des anschließenden Abschnitts auf der Dr.-Tusch-Straße zwischen der Alte Straße und der Hauptstraße. Auf der Seite, auf der derzeit der Taxistand liegt, soll der Fahrradweg konsequent weitergeführt werden. Die Taxis sollen auf die andere Straßenseite umziehen. Tempo 20 soll auch hier eingeführt werden. Maßnahme Zwei ist als zweiter Bauabschnitt nach der Realisierung von Maßnahme Eins als erstem Bauabschnitt geplant. Die Planungen laufen jetzt im fünften Jahr ….

Klaus Hillmann dazu: „Hier ist zwar bis heute noch nichts geschehen, aber immerhin ist der Umbau des Bereichs zwischen Busbahnhof und Marktkauf beschlossene Sache und in der konkreten Planung. Baubeginn wohl erst 2022.“

Obere Hauptstraße

Radfahren Ende an der Haltstelle Frechen Rathaus

Wer mit dem Fahrrad auf der oberen Hauptstraße von der Post kommend Richtung Fußgängerzone fährt, wird an der Stadtbahnhaltestelle „Frechen Rathaus“ einfach gestoppt. „Für Radfahrende ist hier Ende“ bedeuten die Schilder. Und jetzt? Wer weder umdrehen noch gegen Verkehrsregeln verstoßen will, muss absteigen und auf dem Gehweg schieben.

Klaus Hillmann schlägt vor: „Zumindest die Durchfahrt in die Burgstraße müsste geöffnet werden!“

Fußgängerzone

"Radfahrer absteigen" heißt es auch beim Queren der Stadtbahngleise in der Fußgängerzone

Ab 19 Uhr ist neuerdings Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt. Über den Johann-Schmitz-Platz darf man zwischen Franz-Hennes-Straße und Keimesstraße auch ganztags auf dem Fahrrad bleiben. Aber warum sind Radfahrende angehalten, beim Queren der Straßenbahngleise in der Fußgängerzone abzusteigen?

Klaus Hillmann findet: „Das Schild ‚Radfahrer absteigen‘ sollte entfernt werden, es entspricht eh nicht der StVO.“

Kölner – / Breite Straße

verkehrsrwidriges Radfahren gegen die Einbahnstraße, Hauptstraße

Das hier angezeigte Durchfahrtverbot vom Ende der Fußgängerzone Richtung St. Audomar gilt auch für Fahrradfahrende. Wer es dennoch tut, begibt sich obendrein in die Gefahr einer Kollision mit der Stadtbahn.

Haltestelle Frechen Kirche / Hüchelner Straße

Keine Durchfahrt zum Friedhof an St. Audomar

Auch hier tut sich seit Jahren nichts für Radfahrende: Aus der Hüchelner Straße kommend wird der Straßenverkehr nach rechts auf die Kölner Straße mit Einbahnregelung Richtung City/Fußgängerzone geführt. Zum Friedhof oder auf die Othmarstraße, die gegenüber in einem Wendehammer endet, kommen Autofahrende nur in einem großen Bogen über Kölner- und Breite Straße – Radfahrende auch, wenn sie nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wolle. Denn hier einfach auf dem Rad die Stadtbahngleise und das Pflaster zu überqueren ist nicht erlaubt – eigentlich.

Klaus Hillmann weiß aber: „Die Überfahrt wird mittlerweile geduldet. Die Erlaubnis sollte aber besser angezeigt werden, z.B. durch gestrichelte Linien oder Piktogramme.“

Kölner Straße

Radfahren auf der Kölner Straße zwischen Autos und Straßenbahn

Die Kölner Straße, die sich der motorisierte Verkehr mit der Stadtbahnlinie 7 teilt, ist überhaupt ein gefährliches Pflaster für Radfahrende. Dabei verbindet die Straße die Innenstadt mit der gerade eröffneten Hochschule und dem Frechener Bahnhof – einer der von Verkehrspolitikerinnen* viel gepriesenen „Mobilitätsdrehscheiben“ auf Frechener Stadtgebiet, mit Ladestation für E-Bikes und für Elektroautos. Doch eine sichere Wegführung für Radfahrende sucht man auf der Straße vergebens. Immerhin: An der Ampelkreuzung, wo die Hochstedenstraße aus der einen und die Alfred-Nobel-Straße aus der anderen Richtung auf die Kölner Straße treffen, dürfen Fahrradfahrende zu ihrer eigen Sicherheit absteigen und den Fußgängerüberweg mitbenutzen.

Radfahrer benutzen Fußgängerüberweg mit, Alfred-Nobel-Straße, Kreuzung Kölner Straße

Klaus Hillmann befürchtet: „Zwischen den Haltestellen ‚Frechen Kirche‘ und dem Bahnhof wird es für Radfahrer bis zu einem Umbau der Kölner Straße eng und ungemütlich bleiben.“

Hochstedenstraße / Ernst-Heilig-Geist Straße

Radfahren ist auf der Kreuzung Hochstedenstraße/ Ernst-Heilig-Geist-Straße nicht vorgesehen

An der Kreuzung Hochstedenstraße / Ernst-Heilig-Geist Straße landeten Radfahrende aus allen Richtungen kommend im Nirvana, Hinweise auf eine sichere Radverkehrsführung: Fehlanzeige. Dabei verbindet die Kreuzung die Innenstadt mit dem attraktiven Ringlok-Viertel mit Kletterhalle, Lasertag und Gastronomie. Heute signalisieren Verkehrszeichen in dem für Radfahrende gefährlichen Umfeld der Kreuzung die Möglichkeit, die Geh- und Fußgängerüberwege mitzubenutzen.

Klaus Hillmann informiert: „Hier wurde kürzlich in Abstimmung mit dem ADFC die gesamte Verkehrsführung für Radfahrer samt Überleitung auf die Hochstedenstraße neu geordnet.“

Parken am Straßenrand – Beispiel Franz-Hennes-Straße

Gefährliche Passage für Radfahrer auf der Franz-Hennes-Straße in Frechen

An halb auf dem Bürgersteig oder am Straßenrand parkenden Autos vorbeifahren zu müssen – wie hier auf der Franz-Hennes-Straße – ist für Radfahrende immer gefährlich: Wie oft öffnen Autofahrerinnen* ohne über die Schulter zu gucken, die Fahrertür … .

Entschärfen könnte die Situation – zumindest im Innenstadtbereich – ein Fahrradstraßenkonzept, das die Stadtverwaltung im Juni letzten Jahres im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt (BVU) vorstellte. Demnach sollen die Straßen innerhalb des Vierecks Freiheitsring/Hüchelner Straße/Franz-Hennes-Straße/Dr.-Tusch-Straße zu Fahrradstraßen umgewidmet werden, in der Kraftfahrzeuge nur noch – oder immerhin noch – in eine Richtung verkehren dürfen. Im Sommer soll es eine Bürgeranhörung dazu geben.

Klaus Hillmann: „Mit der Einführung des Radwegeplans Innenstadt wird das Parken auf dem Bürgersteig endlich verboten sein.“

1 Kommentar

  • Hallo, Danke für die Zeit, sich darum zu kümmern! Als Büro Radfahrer kann ich alle Beispiele nur bestätigen. Mehr Mut der Stadt bei den Radfahrspuren wünsche ich mir. Von Habbelrath kommend Richtung Bahnhof Frechen gibt es viel zu viele Brüche.

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