Dafür zahlen Frechener in 2017 mehr

Dafür zahlen Frechener 2017 mehr

Der Haushalt 2017 der Stadt Frechen sieht eine Reihe von Gebührenerhöhungen für die Bürger Frechens vor.
Bild: Susanne Neumann

Der Haushalt der Stadt Frechen für 2017 steht. Am Dienstag wurde das Gesamtpaket im Stadtrat verabschiedet. Enthalten sind eine ganze Reihe von Preiserhöhungen für städtische Angebote und Dienste – ganz im Sinne von Kämmerer Patrick Lehmann, der in einem Interview mit Frechenschau.de das Prinzip vertrat, Nutzer von städtischen Leistungen auch stärker zur Finanzierung dieser Leistungen heranzuziehen.

Steuererhöhungen belasten die Frechener im kommenden Jahr zusätzlich. Der Bescheid über die Grundbesitzangaben, den die Stadt üblicherweise im ersten Quartal eines Jahres an Eigentümer verschickt und in dem auch Abwasser-, Abfall-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren enthalten sind, wird allen Einwohnern Frechens unter dem Strich mehr Kosten bescheren. Diese Gebühren basieren auf Gebührenbedarfsberechnungen und müssen von der Stadtverwaltung kostendeckend kalkuliert werden.

Im Sitzungsdienst auf der Homepage der Stadt Frechen finden Sie alle öffentlich zugänglichen Unterlagen zur Ratssitzung am 13. Dezember 2016 mit den einzelnen Gebührenkalkulationen.

Bäder: Fresh Open

Auf Grundlage eines Vergleichs mit umliegenden Bädern hat die Mehrheit im Stadtrat eine Erhöhung der Tarife für das städtische Terrassenfreibad, das Hallen- und Freizeitbad Fresh Open und die Gartensauna beschlossen. Zuletzt waren die Eintrittspreise in 2015 angeglichen worden.

Ab Januar zahlen erwachsene Besucher des Fresh Open 7 € statt 6,50 € für die Tageskarte in Tarifzone I, also wenn sie das volle Angebot nutzen können.

Sind einzelnen Becken durch Schulen belegt oder Attraktionen geschlossen (entspricht „Tarifzone II“), werden für die Tageskarte 5 € statt bisher 4,50 € fällig.

Ermäßigungsberechtigte, also Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Schüler, Studenten und Auszubildende über dieses Alter hinaus, Sozialhilfeempfänger, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienstes und Schwerbehinderte, zahlen 4,40 € (bisher 4 €) für die Tageskarte in Tarifzone I und 3,30 € (bisher 3 €) für die Tarifzone II.

Die Tarifzonen sind ansonsten nur noch für die verschiedenen Wertkarten-Modelle relevant, deren Preise sich jedoch nicht ändern.

Die Tarife für eine auf 90 Minuten begrenzte Aufenthaltsdauer betragen 4,40 € statt bisher 4 € und ermäßigt 3,30 € statt bisher 3 € für das Einzelticket.

Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren wird wie bisher ein Eintrittspreis von 1,20 € fällig, Kinder unter einem Jahr bleiben frei.

Der Preis für die Familien-Tageskarte für 2 Erwachsene und 2 Kinder (bis 18 Jahre) oder 1 Erwachsenen und 3 Kinder wird um 1 € auf 18 € erhöht.

Bäder: Gartensauna

Für die Nutzung der Gartensauna werden folgende Tarife fällig: Für die Einzelkarte 16 € statt 14,50 €, ermäßigt 13 € statt bisher 12,00 €.

Vom 1. Juni bis zum 31. August kommt man zum Sommertarif von 12 € statt bisher 11 € und ermäßigt für 9,50 € statt bisher 8,50 € in die städtische Sauna.

Bäder: Terrassenfreibad

Der Eintritt ins Freibad kostet im kommenden Sommer regulär 4,50 € statt bisher 4 € und ermäßigt 2,80 € statt bislang 2,50 €.

Für Kleinkinder bleibt es auch hier bei 1,20 €.

Ebenfalls nicht erhöht wird der Preis von 12 € für das Ferienticket.

Etwas mehr kostet jedoch der Eintritt für 2 Stunden montags bis freitags vor Schließung (Feierabendtarif), nämlich 3,30 € statt bisher 3 €.

Stadtbücherei

Das Jahresentgelt für den Standardausweis, mit dem Sie Bücher ausleihen können, wird zum 1. Januar 2017 von 15 € auf 17 € angehoben.

Wenn Sie auch CDs und DVDs ausleihen möchten, müssen Sie – wie bisher – einen Premiumausweis haben, der eine CD/DVD-Pauschale einschließt. Das Jahresentgelt für einen Ausweis mit CD/DVD-Pauschale kostet ab Januar 22 € statt bisher 20 €.

Die Halbjahresentgelte werden entsprechend auf 8,50 € für den Standardausweis und 11 € für den Premiumausweis angehoben.

Von der Erhöhung sind auch Schüler, Studenten, Wehr – und Zivildienstleistende und Auszubildende ab 18 Jahren, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 und von Grundsicherung betroffen, die wie bisher 50 Prozent Ermäßigung auf die Jahresentgelte bekommen.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Standardausweis kostenlos, einen Premiumausweis gibt es wie bisher für 5 €.

Wer eine CD oder DVD ohne Premiumausweis ausleihen möchte, zahlt dafür wie bisher 1 €.

Volkshochschule (VHS)

Mit Beginn des VHS-Halbjahres 01/2017 kostet die Unterrichtsstunde à 45 Minuten in der Regel 2,05 € statt bisher 1,90 €, eine Unterrichtsstunde à 60 Minuten in der Regel 2,70 € statt bisher 2,60 €.

Wie die Verwaltung bereits vorgerechnet hatte, kostet ein typischer Sprachkurs, zum Beispiel in Englisch oder Spanisch, über 15 Wochen dann 67,00 € statt bisher 60,00 €, ein Gesundheitskurs 45,00 € statt bisher 41,00 €. Rehabilitationssportkurse wurden von den Gebührenerhöhungen ausgenommen.

Für jeden Kurs (außer für Kurse für unter 10 €) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4 € statt bisher 3 € erhoben.

Wer sich für Einzelvorträge und Vortragsreihen voranmeldet, zahlt künftig und wie bisher 2 € für die Unterrichtsstunde (45 Minuten).

Ohne Voranmeldung werden die Kosten für die Unterrichtsstunde um 50 Cent auf 2,50 € erhöht.

1 € teurer werden Filmvorführungen: jeder Aufführungstermin kostet 5 € statt bisher 4 €.
Der Ermäßigungssatz für alle Anspruchsberechtigten sinkt von 75 auf 50 Prozent.

Für Selbstzahler werden die Integrationskurse (Deutsch- und Orientierungskurse) deutlich teurer, sie zahlen künftig 2,15 € statt 1,40 € für die Unterrichtsstunde. Bei der Erhöhung wurde berücksichtigt, dass Selbstzahler mindestens den gleichen Betrag wie Teilnehmer zahlen sollen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt sind und vom BAMF gefördert werden.

Grundsteuer

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Rat die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde um 100 Punkte von 420 auf 520 erhöht. Für Haueigentümer wird dieser Posten im Grundbesitzabgabenbescheid also um knapp ein Viertel teurer. Vermieter dürfen die Grundsteuer auf die Nebenkostenabrechnung umlegen, die Erhöhung der Grundsteuer B betrifft also auch Mieter von Wohnungen und Häusern.

Abfallbeseitigung

Ein weiterer Posten im Grundbesitzabgabenbescheid betrifft ebenfalls alle Frechener: Die Gebühren für Abfallbeseitigung werden erhöht. Die 80-Liter-Restmülltonne kostet ab Januar bei 14-tägiger Leerung jährlich 144,40 € statt bisher 139,45 €, der 120-Liter-Behälter wird bei gleichem Rhythmus für 208,40 € statt 201,45 € geleert.

Weitere Gebührenänderungen sind aus der Anlage 2 zur Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag 507/16/2016 ersichtlich, die die Änderung der Abfallbeseitigungsgebührensatzung betrifft und die Sie unter diesem Link zu den Webseiten der Stadt Frechen finden.

Etwas günstiger wird aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung der Stadtverwaltung im kommenden Jahr übrigens die Abwasserbeseitigung. Auch hierzu finden Sie einen Link zur Anlage auf der Homepage der Stadt Frechen.

Straßenreinigung

Von einzelnen Posten abgesehen werden städtische Straßenreinigungsarbeiten teurer. Die Gebühr wird pro Meter Frontlänge und zu berücksichtigender Seite eines Grundstücks berechnet und beträgt ab Januar
2,80 € statt bisher 2,68 € bei einer maschinellen Reinigung pro Woche,
5,60 € statt bisher 5,36 € bei mehrmaliger Reinigung pro Woche,
1,40 € statt bisher 1,34 € bei vierzehntägiger Reinigung.

Die manuelle Reinigung wird dagegen ein paar Cent günstiger und kostet
30,10 € statt 30,15 € bei fünftägiger manuellen Reinigung/Woche und
36,12 € statt 36,18 € bei sechstägiger manuellen Reinigung/Woche.

Eine maschinelle und manuelle Reinigung alle vier Wochen kostet 1,18 € statt bisher 1,17 €.

Der Winterdienst wird dagegen erheblich günstiger: Statt bisher 5,04 € pro Meter sind ab Januar 2017 nur noch 4,04 € zu zahlen.

Beerdigungen

Teurer wird unterm Strich eine Beerdigung. Ein Wahlgrab zum Beispiel kostet ab Januar 1.785 € (für die reguläre Nutzungszeit von 20 Jahren) statt bisher 1.770 €. Ein Reihengrab 1.325 € statt 1.320 € und ein Urnenreihengrab 990 € statt 985 €.

Die Bereitung eines Wahl- oder Reihengrabes einschließlich Bestattung kostet ab Januar 995 € statt bisher 980 €, die eines Urnengrabes 445 € statt 430 €.

Je nach Art kosten die Gräber ab kommenden Jahr etwas mehr oder weniger als bisher. Die Gebühr für die Pflege eines Urnengrabes wird um 5 € auf 40 € im Jahr erhöht, die Pflege eines Erdgrabes kostet weiterhin 70 € pro Jahr.

Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen und Leichenhallen werden dagegen deutlich günstiger. Angaben zu allen Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen finden Sie unter diesem Link auf der Homepage der Stadt Frechen.

Nachtrag 2.2.2017:

Musikschule

Bereits im Mai 2016 hatte der Rat eine deutliche Erhöhung der Musikschulgebühren beschlossen. Seit 01. Januar 2017 kostet zum Beispiel die musikalische Früherziehung 240 € statt bisher 228 € im Jahr, die Jahresgebühr für die musikalische Grundausbildung steigt von 228 € auf 276 €. Der Instrumental- und Vokalunterricht kostet bei 25 Minuten Einzelunterricht jetzt 708 € statt bisher 672 € im Jahr, ebenso der 50 minütige Partnerunterricht für 2 Schülerinnen/Schüler. 45 Minuten Einzelunterricht kosten neuerdings 1.296 €. Der Zuschlag für Erwachsene bleibt bei 96 €.

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