Pandemiebedingt stillgelegt

Das Los entschied bei der konstituierenden Integrationsratssitzung im November 2020 über den Vorsitz: Maria Sarafidou, von der CDU-Fraktion entsandtes Mitglied (2.v.r.), wurde Vorsitzende, ihr Vorgänger Clément Audard (2.v.l.) wurde erster Stellvertretender, Francicso Zavaleta (l.) zweiter Stellvertreter. Bürgermeisterin Susanne Stupp (CDU, l.) verfolgte die Wahl nur als Beobachterin.
Foto: Susanne Neumann
Die konstituierende Sitzung des neuen Integrationsrats (IR) der Stadt Frechen hatte noch stattgefunden. Danach war erstmal Schluss. Seit die fünfzehn IR-Mitglieder im vergangenen November nach der Kommunalwahl im September eine neue Vorsitzende und ihre zwei Stellvertreter wählten, hat das Gremium nicht mehr getagt. Eine für den 4. März 2021 anberaumte Sitzung wurde von der neuen Integrationsratsvorsitzenden Maria Sarafidou (CDU) in Absprache mit der Geschäftsstelle des IR – namentlich Mareike Mischke und Markus Köppinger – abgesagt. „Pandemiebedingt“ begründet Stadtsprecher Thorsten Friedmann die Sitzungsabsage auf Anfrage von Frechenschau.de – eine Anfrage, auf die sich die Repräsentantin des Integrationsrates Maria Sarafidou selber bislang nicht äußert. Derweil räumt der Stadtsprecher ein: „Eine Einberufung des Integrationsrates ist (wie bei anderen Ausschüssen auch) im Falle dringender Vorlagen bzw. dringender Beratungsinhalte, die keinen Aufschub dulden, jederzeit möglich.“ Die nächste planmäßige Integrationsratssitzung ist jedoch erst für den 10. Juni dieses Jahres vorgesehen – und damit auch nicht mehr vor der Verabscheidung des Doppelhaushalts für 2021/2022, die für den 27. April im Rat vorgesehen ist.
Absage der Integrationsratssitzung
Die Sitzung am 4. März ist – zumindest bis dato und seit Einbringung des Haushaltsentwurfs am 9. Februar im Rat – ist die einzige planmäßige Sitzung laut Sitzungskalender der Stadt Frechen, die wegen Corona abgesagt wurde. Alle anderen** planmäßigen Sitzungen und die Haushaltsberatungen in den Fachausschüsse finden bis dato unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen statt.
**Der Integrationsrat ist kein „Ausschuss“ der Stadt. Zwei Drittel seiner Mitglieder werden unmittelbar von den Frechener Einwohnerinnen* mit Migrationshintergrund gewählt, ein Drittel besteht aus Mitgliedern der Ratsfraktionen, die in den Integrationsrat entsandt werden, um eine Verzahnung von Integrationsrat und Rat zu gewährleisten.
Die Absage der Integrationsratssitzung stößt auf Kritik bei verschiedenen Mitgliedern des Gremiums, die Frechenschau.de um eine Stellungnahme bat. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Clément Audard und Francisco Zavaleta von der Liste „Gemeinsam für Frechen“ werfen der CDU-Fraktion vor, den Vorsitz des IR durch eine nicht direkt gewählte Vertreterin der Migrantinnen und Migranten in Frechen übernommen und dann lahm gelegt zu haben.
Zum Hintergrund: Maria Sarafidou kandidierte bei der Integrationsratswahl zur Kommunalwahl im vergangenen September für die Liste „Gemeinsam für Frechen“, ebenso wie ihr Vorgänger Clément Audard. Gleichzeitig kandidierte sie für die CDU bei der Stadtratswahl und zog mit einem Überhangmandat in den Rat ein. Während Clément Audard als Spitzenkandidat der Liste „Gemeinsam für Frechen“ von den Wahlberechtigten in den Integrationsrat gewählt wurde, kam Maria Sarafidou nicht durch unmittelbare Wahl in den IR, sondern wurde als Mitglied der CDU-Fraktion im Stadtrat in den Integrationsrat entsandt. Bei der Sitzung im November wurde sie dann als Gegenkandidatin für den von SPD-Ratsmitglied Ulrich Lussem zur Wiederwahl vorgeschlagenen Clément Audard vorgeschlagen – und zwar von der nur für die Sitzung benannten Altersvorsitzenden Elisabeth Lauria-Doering, die ihrerseits für die „Linke Liste International“ im Integrationsrat sitzt (die Linke Liste im Integrationsrat wurde seinerzeit von einem Mitglied der Linken in Frechen gegründet, ist von der Linksfraktion im Stadtrat allerdings erklärtermaßen unabhängig.) Bei Stimmengleichheit für beide Wahlvorschläge entschied schließlich das Los über den Vorsitz von Maria Sarafidou, Clément Audard wurde ihr erster Stellvertreter.
Dass ein entsandtes Ratsmitglied und kein direkt gewähltes Mitglied des Integrationsrates den Vorsitz übernimmt, sei nicht „üblich“, kritisieren die stellvertretenden Vorsitzenden die Kandidatur von Maria Sarafidou. Auch beschweren sie sich, dass die Mitglieder des IR seitdem keine Gelegenheit bekommen hätten – auch nicht online – sich kennenzulernen und ihre Prioritäten für die Integrationsarbeit in Frechen zu diskutieren. „Der Integrationsrat hat in dieser Wahlperiode noch keine Vertreter in andere Ausschüsse übersenden können“, heißt es in ihrer Stellungnahme, „und alle unsere Arbeitskreise und Projekte sind auf Eis gelegt worden.“
Frechenschau.de hat verschiedene Vertreterinnen* des Integrationsrates – und natürlich zuallererst die Vorsitzende selber – um eine Erklärung zur Absage der planmäßigen Sitzung Anfang März gebeten. Alle offiziellen Antworten, die bis dato per Mail in der Redaktion eingegangen sind, lesen sie in den nachstehenden Kästen in ungekürzter Fassung. Maria Sarafidou und Stefan Hoss, der ebenfalls als CDU-Ratsmitglied im Integrationsrat sitzt, reagierten bislang nicht auf die Anfrage.
Richtigstellung / Nachtrag vom 16. März 2021:
Stefan Hoss, Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Frechen und von diesem entsandtes Mitglied des Integrationsrats legt Wert auf die Feststellung, dass er persönlich – anders als hier dargestellt – von der Redakteurin der Frechenschau.de und Autorin des Beitrags „Pandemiebedingt stillgelegt“ keine offizielle Anfrage zur Absage des Integrationsrates erhalten hat und ihr daher auch keine offizielle Antwort habe zukommen lassen können.
In einem Telefonat mit der Frechenschau.de-Redakteurin Anfang letzter Woche erklärte stattdessen die CDU-Fraktionsvorsitzende Karla Palussek, für die Sitzung am 4. März hätten gar keine Anträge vorgelegen. Tatsächlich war die Frist zur Einreichung von Tagesordnungspunkten jedoch noch nicht abgelaufen, als die Geschäftsstelle die Mitglieder des Integrationsrates am 8. Februar über die Absage der Sitzung informierte (die Absage per Mail liegt Frechenschau.de vor). Die Geschäftsordnung des Integrationsrates sieht vor, dass Vorschläge zur Tagesordnung von mindestens einem Fünftel (also drei) Mitgliedern spätestens am 17. Tag vor dem Sitzungstag vorgelegt werden müssen.
Dieter Zander, Fraktionsvorsitzender der Perspektive für Frechen im Stadtrat und in den IR entsandtes Mitglied
„Natürlich obliegt die Entscheidung zur Einberufung einer Sitzung der/dem Ausschussvorsitzenden in Absprache mit der Verwaltung. Ich finde das Vorgehen jedoch insgesamt sehr unglücklich und habe diesbezüglichen Diskussionsbedarf. Das Thema steht bei uns auf der Agenda für das nächste Gespräch mit der Verwaltung. Selbstverständlich muss die Durchführung von Sitzungen in Pandemiezeiten sorgsam abgewogen werden. Corona kann aber nicht, weil es ja so einfach ist, als KO-Kriterium herangezogen werden. Demokratie und gute Zusammenarbeit funktionieren nach meinem Verständnis anders.
So hätte es aus meiner Sicht zum guten Stil gehört, die Ausschussmitglieder im Vorfeld zu fragen, ob wichtige Themen für die für den 04.03.2021 geplante Sitzung vorliegen. Zudem ist die Absetzung der Sitzung weit vor der Antragsausschlussfrist erfolgt. Da der Integrationsrat viele neue Mitglieder hat, hätte ich mir ein anderes Vorgehen, nämlich mehr Kommunikation, gewünscht.
Nun stehen im Integrationsrat erfahrungsgemäß nicht die Themen mit haushalterischer Relevanz an. Gleichwohl haben wir einen Doppelhaushalt, sodass die vorherige Einbeziehung des Integrationsrates gerade auch wegen der vielen Neumitglieder sinnvoll gewesen wäre. So ist den Mitgliedern die Absageentscheidung ohne vorherige Interventionsmöglichkeit übermittelt worden. Auch so kann man Signale aussenden! So wird keine Motivation zur aktiven Mitarbeit erzeugt, ja, ganz im Gegenteil wird dadurch der Eindruck erweckt, dass der Integrationsrat anscheinend weniger wichtig ist, als andere Gremien. Das muss besser werden!“
(Mail vom 6. März)
Peter Singer, Fraktionsvorsitzender Linksfraktion im Stadtrat
„Neben der merkwürdigen Rechtsauslegung und -auffassung von Teilen der Verwaltung und offensichtlich auch der Ausschussvorsitzenden, kritisieren wir nicht nur beim Integrationsrat, sondern auch sonst die zunehmenden Versuche, die Politik zurückzudrängen. Auf allen Ebenen der demokratischen Teilhabe, sei es auf Bundes-, Landes-, Regional- oder Kommunalebene, wird mit dem Argument der Pandemielage zusehends die Entscheidungskompetenz auf Regierungs- bzw. Verwaltungsebene verschoben.
Gerade in Frechen wird in vorbildlicher Weise durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln, ein hohes Maß an Sicherheit bei der Teilnahme an Ausschusssitzungen gewährleistet.
Bekanntlich ist der Versuch der Frechener CDU-Fraktion gescheitert, die Kompetenz der Ausschüsse und des Rates (und damit deren Tagen) während der Pandemielage auf den Hauptausschuss zu übertragen. Dies ist am Widerstand der Frechener Oppositionsfraktionen von SPD, Perspektiver, FDP und Linke gescheitert.
Hier ist in meinen Augen die Absage des Integrationsrates einzuordnen.“
(Mail vom 9. März)
Hintegrund: Im April letzten Jahres hatte sich der Rat zum ersten Mal mehrheitlich dagegen entschieden, dass wegen der Covid-19-Pandemie anstelle des Rates bis auf weiteres der kleinere Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) alle wichtigen Entscheidungen für Frechen beraten und treffen solle. Ende Januar beantragte die CDU-Fraktion erneut, die Aufgaben des Rates auf den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss zu übertragen, solange die epidemische Lage andauere – und scheiterte erneut an der Zweidrittelmehrheit des Rates.
Francisco Zavaleta (l.) und Clément Audard, zweiter und erster stellvertretender Vorsitzender des Integrationsrates, Liste „Gemeinsam für Frechen“
„Es ist schade, dass die Sitzung des Integrationsrates abgesagt wurde. Die Verwaltung begründete diese Entscheidung mit einer „einhergehenden Anweisung, auch Zusammenkünfte politischer Gremien auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren“. Nach Rückfrage teilte die Verwaltung mit, dass es eigentlich keine Anweisungen gäbe und dass „gemäß geltender Erlasslage des zuständigen Ministeriums Sitzungen kommunaler Gremien auch weiterhin grundsätzlich zulässig und durchführbar sind“.
Die Verwaltung teilte auch mit, dass die Entscheidung der Absage der geplanten Sitzung durch die Vorsitzende Maria Sarafidou, CDU-Fraktion, erfolgte. Andere Ausschüsse und auch der Rat tagen. Das Risiko für die Integrationsratssitzungen ist im Vergleich mit anderen Ausschüssen niedriger (das Durchschnittsalter ist niedriger als in allen anderen Ausschüssen), und eines der kleineren Gremien nach Anzahl der Mitglieder (15).
Unserem Vorschlag, eine Klausurtagung zu veranstalten (online), um uns als Gruppe kennenzulernen und unsere Prioritäten für die Integrationsarbeit in Frechen zu diskutieren, wurde nicht gefolgt. Der Integrationsrat hat in dieser Wahlperiode noch keine Vertreter in andere Ausschüsse übersenden können, und alle unsere Arbeitskreise und Projekte sind auf Eis gelegt worden.
Integration vor Ort muss eine Priorität bleiben. Die Flüchtlingswelle und die Willkommenskultur waren nur ein erster Schritt. Die richtige Integration fängt jetzt an. Es ist wichtig für alle Mitarbeiter der Stadt, die sich jeden Tag mit Integrationsthemen beschäftigen und die Migrantinnen und Migranten selber, die insbesondre jetzt Unterstützung brauchen.
Die CDU-Fraktion hat den Vorsitz des Integrationsrats übernommen und ihn nicht an einen direkt gewählten Vertreter der Migrantinnen und Migranten überlassen, wie es üblich ist. Die CDU-Fraktion muss den Integrationsrat nun mit Leben füllen.“
(Mail vom 9. März)
Keine Beratungen über eigene Verfügungsmittel
Ein Mitglied des Integrationsrates, das nicht namentlich genannt werden möchte, räumt ein, dass die IR-Mitglieder im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler eigentlich selbst für die Aufrechterhaltung des Sitzungstermins hätten eintreten müssen. Die Absage der Sitzung bestätige nur, dass der Integrationsrat ein „zahnloser Tiger“ sei. Im Übrigen seien auch Beratungen des IR über den Haushalt der Stadt Frechen nach Meinung des Mitglieds kaum relevant.
Immerhin sieht der Entwurf der Haushaltssatzung für 2021 für den Integrationsrat jedoch Verfügungsmittel in Höhe von 9.000 Euro zur eigenständigen Bewirtschaftung*** für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen usw. vor, und damit sogar noch 3.000 Euro mehr, als im Ansatz für 2020 zur Verfügung gestanden hatten. In den vorangegangenen Haushaltsjahren waren mit diesen Mittel größtenteils Veranstaltungen finanziert worden, wie das „Fest der Nationen“ oder das „Interkulturelle Weihnachtskonzert“. In 2020 fielen diese Veranstaltungen jedoch wegen Corona flach, sodass die nicht verwendeten Mittel in 2021 übertragen wurden.
*** Nach § 27 Absatz 10 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. In 2020 hatte der Integrationsrat 6.000 Euro zur eigenständigen Bewirtschaftung für Projekte, Aktionen, Veranstaltungen und dergleichen zur Verfügung, darüber hinaus weitere 1.500 Euro für Zuschüsse zu Integrationsprojekten, über deren Bewilligung er alleine entscheiden konnte. Im Zuge der Haushaltsberatungen in 2019 hatte der Integrationsrat noch „intensiv“ über die Erhöhung dieser Zuschüsse beraten (nachzuvollziehen anhand der Dokumente zu Tagesordnungspunkt A5 der Sitzung am 21.11.19 )
Was in Zeiten einer kaum kalkulierbaren Pandemie mit den Verfügungsmitteln und den Zuschüssen geschehen soll, damit wird sich der Integrationsrat planmäßig nun also erst befassen, wenn das Jahr 2021 schon halb rum sein wird.

Jedes Jahr veranstaltete der Integrationsrat mit eigenen Mitteln ein Fest der Nationen. In 2020 fiel es wegen der Covid-19-Pandemie aus, die Finanzierungsmittel wurden in 2021 übertragen.
Bild. C. Audard
Geschäft der laufenden Verwaltung
Eine gewisse Brisanz erhält die Absage der Integrationsratssitzung auch vor dem Hintergrund einer millionenschweren Überweisung vom Land Nordrhein-Westfalen auf das Konto der Stadt: Im letzten Quartal des Jahres 2019 wurde den Städten und Gemeinden in NRW aufgrund § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) die gesamte Integrationspauschale des Bundes für 2019 und 2020 überwiesen. Die Stadt Frechen erhielt in zwei Teilbeträgen insgesamt einen Betrag in Höhe von mehr als 1,1 Millionen Euro – mit der Maßgabe, dass mindestens 51 Prozent dieser Mittel für Integrationsmaßnahmen zu verwenden seien. Im April 2020 wurde die Frist für die Verwendung der Mittel nachträglich vom Land bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Ohne den Integrationsrat einzubeziehen erarbeitete die Stadtverwaltung einen Richtlinienkatalog zur Förderung von Integrationsprojekten, den sie im Juni 2020 im Jugendhilfeausschuss (JHA) vorlegte. Dort informierte die Verwaltung zum ersten Mal überhaupt über die Ende 2019 erhaltene Integrationspauschale und schlug vor, für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 50.000 Euro aus dem Topf für Integrationsprojekte auf der Grundlage der erarbeiteten Förderrichtlinien bereit zu stellen. Die Mittel sollten auf 5.000 Euro pro Projekt beschränkt und im Haushalt für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Über die Bewilligung sollte das Jugendamt entscheiden. Die Mitglieder des JHA winkten die Richtlinien durch, eine Woche danach wurde das Förderpaket im Rat einstimmig beschlossen. Erst auf seiner Sitzung im August erhielt dann der Integrationsrat vom Gesamtpaket Kenntnis – und fragte nach, warum man nicht früher über die Finanzmittel informiert, geschweige denn in die Ausarbeitungen zur Mittelverwendung einbezogen worden sei. Der IR-Vorsitzende Clément Audard beklagte außerdem mangelnde Transparenz bei der Auflistung der bislang verwendeten Mittel aus der Integrationspauschale und verweigerte schließlich seine Unterschrift für den entsprechenden Tagesordnungspunkt A3. (Eine entsprechende Erklärung ist der Niederschrift der Sitzung im Sitzungsdienst der Stadt Frechen beigefügt.)
Der Leiter des Fachdienstes für Jugend, Wohnen und Soziales der Stadt, Georg Becker, versichert, dass die Verwendung der Integrationspauschale Geschäft der laufenden Verwaltung und nicht Sache des Integrationsrates sei. Die mit jeweils 50.000 Euro für 2020 und 2021 angesetzte Projektförderung sei vielmehr installiert worden mit der guten Absicht, dass neben der Kommune auch Akteurinnen* wie die der Freien Wohlfahrtspflege, Migrantenorganisationen, Sportvereine, Kultureinrichtungen oder Kirchen- und Moscheegemeinden vor Ort die Möglichkeit hätten, von der Integrationspauschale zu partizipieren.
Nach Angaben von Georg Becker hat die Stadt im vergangenen Jahr – trotz Pandemie – insgesamt neun Projekte gefördert mit einem Volumen von 23.235 Euro. Was von den 50.000 Euro für 2020 nicht verbraucht wurde, ging in den Fördertopf für 2021. Somit stehen für 2021 mehr als 76.000 Euro zur Verfügung, die bis zum 30. November beantragt und bis zum 31. Dezember verwendet werden müssen – andernfalls sind sie zurückzuzahlen! „Wir haben alle in Frage kommenden Vereine und Einrichtungen angeschrieben und dafür geworben Projektanträge zu stellen“, erklärt Georg Becker. „Geld ist da, man muss nur eine halbe Seite Konzept schreiben.“
Was ist die Integrationspauschale?
Gemäß §14c Teilhabe-und Integrationsgesetz (TIntG) erhielten die Städte und Gemeinden im Jahr 2019 Mittel vom Land NRW in Höhe von insgesamt 432 Millionen Euro zur Integration von Flüchtlingen, insbesondere von Asylbegehrenden, anerkannten Schutzberechtigten und Geduldeten. Dazu gehören kommunale Maßnahmen zur Förderung der Werte entsprechend den grundgesetzlichen Regelungen, Maßnahmen zum Spracherwerb, Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Wirken gegen Rassismus und Diskriminierung sowie Maßnahmen zur Entwicklung lebenslagenbezogener Integrationskonzepte einschließlich der Förderung der Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz als Meilenstein für eine gelungene Integration.
Beispiele für abrechenbare Integrationsmaßnahmen sind
- Übernahme von Mietkosten für einen Integrationstreffpunkt
- Anschlussförderung eines bestehenden Integrationsprojektes, bei dem die Förderung ausläuft
- Förderung von Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, soweit eine Doppelförderung ausgeschlossen ist
- Integrationsarbeit an Schulen, d. h. spezielle Integrationsmaßnahmen für Neuzugewanderte in den Schulen
- Personal- und Sachkosten für die Tätigkeit eines Integrationsbeauftragten
- Errichtung eines Begegnungstreffs der Religionen
- Durchführung von Begegnungsfesten
- Anschaffung eines Fahrzeugs, z.B. eines Busses für den Transport geflüchteter Menschen zu Sprachkursen oder anderen Integrationsangeboten
- Sonstige Anschaffungen zur überwiegenden Nutzung für Integrationsmaßnahmen, z.B. technische Ausstattung wie TV, Computer, Beamer oder aber auch Musikinstrumente, Sportgeräte, Werkzeug, Kicker usw.
- Fortbildungen für Ehrenamtliche/ kommunale Beschäftigte, inklusive Reisekosten, Verpflegung, Übernachtung
- Maßnahmen zur Unterstützung von Einbürgerungen, z.B. zusätzliche Beratungsangebote, Projekte mit Migrantenselbstorganisationen oder Anschaffung von Geräten zur Prüfung der Echtheit von Dokumenten
Quelle: FAQ zur Integrationspauschale gemäß § 14 c (TIntG),
http://www.kfi.nrw.de/zuwanderung/Integrationspauschalen1/