Neuer Ausschuss für Bürgerbeteiligung

Zum zweiten Mal in dieser Sitzung marschierte Günther Nichau zum Mikrophon. Er habe sich sehr über die Graffiti-Schmierereien geärgert, die Unbekannte vor einiger Zeit an dem als Töpferscheibe gestalteten Dach des Keramikmuseums Keramion hinterlassen hätten, erklärte er den Mitgliedern des neuen Ausschusses für Bürgeranliegen und Bürgerbeteiligung der Stadt Frechen. Deshalb beantrage er, alle schutzbedürftigen öffentlichen Gebäude, wie das Keramion oder auch das historische alte Rathaus, mit einer speziellen Schutzbeschichtung gegen Graffitis zu versiegeln. Das senke die Kosten für ihre Beseitigung deutlich und halte Sprayer auch von vorne herein ab. Welches Anti-Graffiti-Schutzsystem sich eignen würde, hatte der Antragsteller auch schon recherchiert und seinem schriftlichen Antrag einen Link zu besagtem Produkt im Internet beigefügt.

Günther Nichau ist einer von vier Bürgerinnen und Bürgern, deren Anregungen und Beschwerden nach § 24 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) in der ersten Sitzung des neu eingerichteten Ausschusses für Bürgeranliegen und Bürgerbeteiligung (BA) am vergangenen Mittwoch behandelt wurden.

Anliegen nach § 24 Gemeindeordnung NRW

Die Idee für einen solchen Ausschuss in Frechen hatte der Stadtverordnete und Vorsitzende des Stadtverbands der Grünen, Peter Huppertz. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag fand sie Berücksichtigung. Der Ausschuss wurde am 3. November vergangenen Jahres bei der ersten Sitzung des neuen Stadtrats eingerichtet. Peter Huppertz wurde zum Vorsitzenden bestimmt. Im Ausschuss sitzen 17 Mitglieder der Stadtratsfraktionen, 16 davon sind stimmberechtigt. Mit zusammen neun Stimmen hält die Koalition aus CDU und Grünen die Mehrheit. Der Ausschuss soll sich mit Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen* nach § 24 GO NRW befassen sowie mit dem Thema Bürgerbeteiligung an sich.

Auch für Kinder und Woanderslebende

Nach § 24 GO NRW hat jede Person das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden, und zwar unabhängig von Alter und Wohnsitz – also auch Kinder und Personen, die nicht in Frechen wohnen. Die Eingaben müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. So sehen es die Regularien zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW vor, die der BA bei seiner ersten Sitzung vergangene Woche beschloss.

Darin werden auch die Eingaben definiert, die nicht beraten werden, zum Beispiel solche, die gar keine Anregungen oder Beschwerden zum Inhalt haben oder die inhaltlich identisch mit bereits früher eingereichten Anregungen und Beschwerden sind.

„Dieser Ausschuss wurde geschaffen, um Verbesserungen der Beteiligungskultur und des gegenseitigen Verständnisses von Bürger*innen, Politik und Verwaltung zu erreichen sowie die kommunale Identität zu stärken.“
(Quelle: Antrag der Koalitionsfraktionen zur ersten Bürgerausschusssitzung)

Die Bürgerinnen und Bürger, deren Anliegen im BA beraten werden, sind nicht stimmberechtigt. Aber sie dürfen im Ausschuss zu ihren Eingaben mündlich Stellung nehmen. Darauf war Günther Nichau nach eigenem Bekunden gar nicht vorbereitet, als er vergangenen Mittwoch zum Beginn der Sitzung im Zuschauerraum des Sitzungssaals im Rathaus Platz nahm. Vielmehr sei er überrascht gewesen, als Peter Huppertz unter Tagesordnungspunkt A 3.1 die erste von insgesamt sechs „Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW“ aufrief und fragte, ob die oder der Antragstellende anwesend sei und sprechen wolle. Es ging um eine Anregung zur Neubepflanzung von Rosenbeeten im Stadtteil Grube Carl. Ein oder eine Antragstellerin* meldete sich zu diesem TOP nicht. Der Ausschuss stimmte letztlich einstimmig einem Antwortschreiben zu, dass die Verwaltung bereits vorformuliert hatte. Die Vorlage eines Antwortschreibens der Bürgermeisterin, über das am Ende der Beratung abgestimmt wird, ist die übliche Vorgehensweise bei der Behandlung von Bürgeranregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW auch im Stadtrat.

Dort hatten die Antragstellenden jedoch bislang kein Rederecht und mussten ungefragt hinnehmen, wie die Ratsmitglieder über ihre Eingaben berieten und entschieden. Grundsätzlich werden die Eingaben der Antragstellenden und die Antwortschreiben in anonymisierter Form im Sitzungsdienst der Stadt Frechen veröffentlicht. Es bleibt dem oder der Antragstellenden überlassen, sich im Ausschuss zu erkennen zu geben. Erlaubt ist auch, dass eine Vertretung die Eingabe im Ausschuss vorstellt. Der BA berät im Anschluss über die Eingabe und kann bei Bedarf auch ergänzende Rückfragen stellen. Darüber hinaus ist eine Beteiligung der Antragstellenden an den Beratungen jedoch bislang nicht vorgesehen.

Rederecht der Antragstellenden

Günther Nichau ist dennoch froh über sein neues Rederecht. In Sachen Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW ist er ein alter Hase. Mit seinen Eingaben hat sich der Rat in der Vergangenheit schon öfter befasst. Dass man sein Anliegen noch einmal mündlich vortragen dürfe, stelle sicher, „dass die Ausschussmitglieder wissen und verstehen, worum es geht“, ist er überzeugt. Schließlich könne man nicht unbedingt davon ausgehen, dass alle Ausschussmitglieder immer alle Unterlagen zur Sitzung durchgearbeitet hätten. Wünschenswert, so Günther Nichau, sei nun noch, dass die Antragstellenden ihre Eingaben nicht nur einmalig vorstellen und auf Rückfragen von den Ausschussmitgliedern antworten, sondern auch an den Beratungen teilnehmen, also das Wort ergreifen dürften, solange ihr Anliegen behandelt werde.

„In einem intensiven Dialog möchten wir die Bürger an der Entwicklung der Stadt Frechen teilhaben lassen und sie mit ihren Meinungen, Anregungen und Ideen in die Zukunft dieser ihrer Stadt mit einbinden.“
(Quelle: Antrag der Koalitionsfraktionen zur ersten Bürgerausschusssitzung)

Sitzung mit Bürgermeisterin

Bevor es in dieser Sitzung um den Graffiti-Schutz ging, beriet der BA unter TOP A 3.2 über eine weitere Anregung, die von Günther Nichau kam und die er ebenfalls am Mikrofon erläuterte: Man möge in der Verwaltung Personal ertüchtigen, das in Fällen illegaler Müllablagerungen ermittele. Der Stadtbetrieb, so der Antragsteller in seiner mündlichen Stellungnahme zum TOP, dokumentiere seinen Recherchen zufolge in Fällen illegaler Abfallentsorgung Indizien und Hinweise auf die Verursachenden und leite sie an die Stadtverwaltung weiter. Dort würden solche Hinweise seines Wissens aber nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wies bei der Beratung des TOPs auf den Schutz personenbezogener Daten hin, der beim Umgang mit Hinweisen auf Verursacher zu beachten sei. Bürgermeisterin Susanne Stupp, die als erste Ansprechpartnerin für Bürgeranliegen und Verantwortliche für Bürgerbeteiligung an der Sitzung teilnahm, sagte zu, das Thema bei den nächsten Gesprächen mit dem Stadtbetrieb zur Sprache zu bringen.

Beschlussüberwachung eingeführt

Über die Ergebnisse dieses Gesprächs soll in der nächsten Sitzung des BA berichtet werden, daher kam das Thema in die so genannte „Beschlussüberwachung“ als regelmäßiger Tagesordnungspunkt bei den Ausschusssitzungen. Dem offiziellen Antwortschreiben zu Günther Nichaus Eingabe stimmte der Ausschuss am Ende einstimmig zu. Darin stellt die Stadtverwaltung fest, dass Anhaltspunkten auf Verursacher von wildem Müll nachgegangen wird. Darüber hinaus sei der Ordnungs-und  Servicedienstes (OSD) bereits personell aufgestockt und die Kontrollen auf Stadtgebiet intensiviert und ausgeweitet worden, eine gesonderte Fachabteilung zur Ahndung von wildem Müll werde nicht eingerichtet.

Überweisung in Fachausschuss

Weitere Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zur ersten Sitzung des BA hatten die Lärmbelästigung im Frechener Ortsteil Bachem, verursacht vermutlich durch die längere Schallschutzwand entlang der A1 auf der Hürth-Gleueler Seite zum Thema, außerdem die neuen Preise fürs Trinkwasser in Frechen sowie einen Vorschlag zur Verbesserung des Stadtklimas und des Stadtbildes durch Entsiegelung und Aufwertung von Grünanlagen. Letztere wurde zur Weiterberatung einstimmig in den Fachausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima überwiesen (VU). Der Petent hatte seiner Anregung einen umfangreichen Katalog beigefügt mit Fotos von Stellen in ganz Frechen, an denen sich Entsiegelungen und Bepflanzung eignen würden. Die Arbeit des Antragstellers fand im BA viel Anerkennung. Dass seine Vorschläge in den Fachausschuss zur Weiterbehandlung überwiesen wurden, bewertete er nach der Ausschussitzung als sehr positiv.

schwarz-grüner Koalitionär Peter Huppertz

Der Grüne Peter Huppertz ist Initiator und Vorsitzender des neuen Ausschusses für Bürgeranliegen und Bürgerbeteiligung.
Bild: Grüne Frechen

Mehr Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben

Neben den Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger gemäß § 24 GO NRW thematisieren, stand das Thema Bürgerbeteiligung selbst auf der Tagesordnung. Unter TOP A 5 stellte der Technische Beigeordnete Robert Lehmann verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten in Bauleitplanverfahren vor, die er und seine Mitarbeiterinnen* erarbeitet haben. Der Fall des Rewe-Neubaus an der Hubert-Prott-Straße, bei dem Anwohnenden eine acht Meter hohe Betonwand direkt vor die Wohnzimmerfenster gebaut wurde, hatte heftige Diskussionen darüber ausgelöst, wann und inwieweit bei Bauvorhaben die Nachbarschaft über das vorgeschriebene öffentliche Planauslegungsverfahren hinaus einbezogen werden könnte, bzw. ihre Interessen berücksichtigt werden müssten. Die von der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge sollen nun laut Beschluss des BA im Planungsausschuss weiterbehandelt werden.

Einwohnerfragestunde auch in Ausschüssen

Eine weitere Form von Bürgerbeteiligung in Frechen ist die so genannte „Einwohnerfragestunde“, die zu Beginn jeder Ratssitzung auf der Tagesordnung steht. Anwesende können unter diesem TOP mündliche Fragen an die Bürgermeisterin richten, die Angelegenheiten der Stadt betreffen. Soweit möglich werden diese Anfragen direkt mündlich beantwortet, andernfalls im Nachgang schriftlich. Eine Einwohnerfragestunde soll jetzt auch in den Sitzungen der Fachausschüsse eingerichtet werden. Das bedeutet, dass sich Einwohnerinnen* mit ihren Fragen thematisch gezielt an die betreffenden Fachausschüsse wenden können. Der BA stimmte in seiner Sitzung wiederum einstimmig dafür, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse entsprechend zu ändern.

Regelwerk zur Bürgerbeteiligung

Auf Antrag der grün-schwarzen Koalition beschlossen die Mitglieder des BA, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Regelwerks zur Bürgerbeteiligung zu beauftragen, das auch die Aufgaben des Ausschusses klar definieren soll.

„Dieser Ausschuss wurde geschaffen, um Verbesserungen der Beteiligungskultur und des gegenseitigen Verständnisses von Bürger*innen, Politik und Verwaltung zu erreichen sowie die kommunale Identität zu stärken“, begründeten Grüne und CDU den Antrag. „In einem intensiven Dialog möchten wir die Bürger an der Entwicklung der Stadt Frechen teilhaben lassen und sie mit ihren Meinungen, Anregungen und Ideen in die Zukunft dieser ihrer Stadt mit einbinden.“ Um dies erreichen zu können müssten unter anderem auch die Aufgaben des Ausschusses ausformuliert werden. Peter Huppertz zeigte sich am Ende der ersten Sitzung seines Ausschusses zufrieden: An die Mitglieder gewandt resümierte er: „Ich hoffe, Sie haben ein Gespür dafür bekommen, was der Ausschuss leisten kann.“

 

 

2 Kommentare

  • Pia Leimbach

    Wie kann ich einen Antrag für den Bürgerausschuss stellen .
    Wo kann ich dies in Erfahrung bringen ?

    • webjournalistin

      Hallo Frau Leimbach,
      die Eingabe von Anregungen/Beschwerden/Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die in Frechen im Bürgerausschuss behandelt werden, regelt § 24 der Gemeindeordnung (GO) NRW. Sie müssen Ihren Bürgerinnenantrag schriftlich (Post, e-Mail, Fax) bei der Stadt einreichen. Das könnte so aussehen:

      An den
      Rat der Stadt Frechen
      Johann-Schmitz-Platz 1-3
      50226 Frechen

      Anregung/Antrag gemäß § 24 GO NRW
      – Ihr Thema/Ihre Anregung –

      Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,
      hiermit beantrage ich/rege ich an, dass ….

      Weitere Infos auf der Homepage der Stadt Frechen (https://stadt-frechen.de/politik/anregung-24-go.php), dort finden Sie u.a. einen Link zu den „Regularien zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW“ und einen Link zur „Hauptsatzung“ der Stadt, dort § 6 „Anregungen und Beschwerden“.

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